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| Generalstaatsanwaltschaft (Foto: www.newsru.com) | |
Mittwoch, 19.03.2003
Staatsanwaltschaft verbietet Rückgabe der Baldin-Sammlung
Moskau. Die russische Generalstaatsanwaltschaft hält die Rückgabe der so genannten „Baldin-Sammlung“ an die Bremer Kunsthalle für ungesetzlich. Die 364 Exponate seien zwar 1945 auch nach russischem Recht gesetzwidrig in die Sowjetunion gelangt, heißt es in der Erklärung der Behörde vom Dienstag. Inzwischen seien die Eigentumsansprüche der Kunsthalle jedoch verjährt.
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Außerdem gebe es keinerlei Dokumente, die einen deutschen Anspruch auf die Kunstwerke begründen würden. Vorkriegskataloge und Stempel der Kunsthalle Bremen auf der Rückseite der Zeichnungen seien nicht ausreichend, urteilten die Staatsanwälte. Das russische Kulturministerium wurde aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um die „festgestellten Gesetzesverstöße zu beseitigen“.
Das russische Kulturministerium hatte mehrfach angekündigt die Zeichnungen Ende März nach Bremen zurückzugeben. Dagegen hatte die russische Staatsduma protestiert. Kulturminister Michail Schwydkoi erklärte Berichten zufolge in St. Petersburg, er halte eine Rückgabe nach wie vor für rechtmäßig. Auf einer Pressekonferenz in der vergangenen Woche hatte er erklärt, die Eigentumsansprüche aus Deutschland könnten nicht verjährt sein, da die „Baldin-Sammlung“ jahrzehntelang in Gheimarchiven eingelagert war. Erst Anfang der 90er Jahre habe die Sowjetunion zugegeben, im Besitz der Kunstwerke zu sein.
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Sollten die russischen Behörden Russland als offiellen Eigentümer der „Baldin-Sammlung“ anerkennen, würden die Zeichnungen unter das russische Beutekunst-Gesetz fallen. Das Gesetz erlaubt die Rückgabe von Kriegstrophäen aus Deutschland nur in Ausnahmefällen, nach Annahme eines Sondergesetzes für jeden konkreten Fall und entsprechenden Gegenleistungen aus Deutschland.
(epd/kp).
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