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| Der Prozess um den Mord an Anna Politkowskaja hat noch gar nicth richtig begonnen, da jagt schon ein Skandal den anderen (Foto: newsru) | |
Dienstag, 25.11.2008
Politkowskaja-Prozess wird schon heute fortgesetzt
Moskau. Der Prozess im Mordfall Politkowskaja überrascht durch eine neue Kapriole des Richters: Nachdem er den Prozess zunächst auf den 1. Dezember vertagt hatte, wurde die nächste Verhandlung doch für heute angesetzt.
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Das Gerichtssekretariat rief gestern die Prozessbeteiligten an und informierte sie, dass die nächste Sitzung des Verfahrens bereits für Dienstag angesetzt sei. Gründe dafür wurden nicht genannt.
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Voraussichtlich werden heute nochmals wichtige prozesstechnische Themen behandelt: So wird das Gericht wohl nochmals die Frage klären, ob das Verfahren nun öffentlich oder nicht-öffentlich abläuft.
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Verhandlung erst öffentlich, dann doch nicht Die Staatsanwaltschaft hatte eine nichtöffentliche Verhandlungsführung beantragt, das Gericht dies aber zur Erleichterung der Verteidigung und der Vertreter der Politkowskaja-Angehörigen zunächst abgelehnt.
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Am ersten Verhandlungstag zur Sache erklärte der Vorsitzende Richter dann jedoch, die Geschworenen würden sich weigern den Saal zu betreten, solange dort Pressevertreter sind. Daraufhin erklärte er den Prozess doch für nichtöffentlich.
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Später trat einer der Geschworenen an die Medien und bezichtigte den Richter faktisch der Lüge: Keiner der Geschworenen habe Angst vor der Presse gehabt und eine entsprechende Forderung erhoben. Das Gericht habe den Jury-Mitgliedern lediglich vorgeschlagen, ein entsprechendes Papier zu unterzeichnen, was aber kollektiv abgelehnt worden sei.
Wer muss gehen? Entweder die Geschworenen oder der Richter Möglicherweise muss der Prozess auch noch einmal faktisch neu angesetzt werden: Sollte sich herausstellen, dass die Geschworenen sich tatsächlich weigerten, öffentlich zu verhandeln, müssen sie eigentlich ihr Amt niederlegen, denn eine solche Forderung ist nicht rechtens. War es hingegen so, dass der Richter ihnen diese falsche Behauptung in den Mund legte, muss wohl er wegen dieses groben Verstoßes die Leitung des Verfahrens niederlegen.
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Das Oberste Gericht hat aufgrund der Medienberichte über den skandalösen Prozessbeginn vor einem Moskauer Militärbezirksgericht bereits eine Überprüfung der Vorgänge eingeleitet.
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Dies könnte seinerseits der Grund dafür sein, dass der Richter seine mit der angeblichen Abwesenheit einiger Anwälte begründete Entscheidung zur Vertagung des Verfahrens wieder zurücknahm.
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