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Freitag, 14.09.2007
Gericht setzt Verfassung in Kirgisien außer Kraft
Bischkek. Das Verfassungsgericht von Kirgisien hat die im Herbst 2006 angenommene Verfassung des Landes außer Kraft gesetzt. Die Konstitution sei nicht rechtmäßig beschlossen worden, urteilten die Richter.
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Im Herbst 2006 hatte Präsident nach massiven Demonstrationen der Opposition einer Verfassungsänderung zugestimmt. Er verzichtete auf einen Großteil seiner Macht zugunsten des Parlaments.
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Unter anderem verzichtete Bakijew auf das Recht, den Premierminister zu benennen, womit Kirgisien rechtlich den Übergang von einer präsidialen zu einer parlamentarischen Demokratie vollziehen sollte. Zudem untersteht der Geheimdienst inzwischen der Regierung und nicht mehr dem Präsidenten.
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Das Parlament verabschiedete die neue Verfassung in einer Sondersitzung, in der sowohl erste als auch zweite Lesung in einem Rutsch erledigt wurden. Genau dieses Prozedere kritisierte nun das Verfassungsgericht und setzte das Grundgesetz des Landes vorläufig außer Kraft.
(ab/.rufo/Moskau)
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