|
Mittwoch, 24.01.2007
Oberstes Gericht bestätigt Verbot russischer NGO
Moskau. Das Oberste Gericht Russlands hat die Auflösung der „Gesellschaft für russisch-tschetschenische Freundschaft“ bestätigt. Sie war im Oktober wegen „extremistischer Ausrichtung“ verboten worden.
|
|
Der Direktor der Organisation, Stanislaw Dmitrijewski, war gegen das Urteil in Berufung gegangen. „Ich meine, dass die Entscheidung des Bezirksgerichts ungesetzlich und unbegründet ist“, sagte Dmitrijewski, heute während der Verhandlung vor dem Obersten Gericht.
|
Er machte darauf aufmerksam, dass als Zeichen der Solidarität über 50 bekannte Ausländer, darunter auch Europaparlamentarier und Schriftsteller in die „Gesellschaft für russisch-tschetschenische Freundschaft“ eingetreten seien. Das Oberste Gericht wies die Nichtigkeitsklage dennoch zurück.
|
Die „Gesellschaft für russisch-tschetschenische Freundschaft“ war im Herbst aufgelöst worden, nachdem ein Gericht sie der Steuerhinterziehung und des Extremismus für schuldig befand.
|
Im März 2004 hatte die NGO in ihrer Vereinszeitschrift die Erklärungen des inzwischen getöteten tschetschenischen Untergrundführers Aslan Maschadow und seines Europa-Emissärs Achmed Sakajew nachgedruckt. Die beiden Kremlfeinde riefen darin zu Friedensverhandlungen auf und erhoben gleichzeitig schwere Vorwürfe gegen die russische Führung.
|
Wegen dieser Veröffentlichung war bereits im Februar 2006 Stanislaw Dmitrijewski als „Volksverhetzer“ zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und anschließender vierjähriger Probezeit verurteilt worden. Dabei beriefen sich Staatsanwaltschaft und Gericht auf das nach dem Geiseldrama von Beslan im Herbst 2004 erlassene Antiextremismus-Gesetz. Der Einwand der Verteidigung, dass dieses Gesetz zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch gar nicht gültig war, blieb unbeachtet.
|
„Das Urteil zeigt die gefährliche Tendenz, die Anti-Terror- und Anti-Extremismus-Gesetzgebung für politische Zwecke einzusetzen. Ganz offensichtlich hat die Gesellschaft für russisch-tschetschenische Freundschaft nichts mit Terroristen gemein.
|
Ihre Aktionen waren auf das Ende des Tschetschenienkriegs mittels Verhandlungen gerichtet“, sagte der Leiter der Heinrich-Böll-Stiftung in Moskau, Jens Siegert, in einer ersten Reaktion auf das Urteil.
(ab/epd/.rufo)
|
|
|
|
Leser-Kommentare zu diesem Artikel (und Kommentare zu Kommentaren): ↓
Schreiben Sie Ihren eigenen Kommentar, nachdem Sie sich hier unten für Kommentare neu registriert haben. Sie können hier oder im Forum (www.forum.aktuell.ru) mitdiskutieren.
Bisher gibt es zu diesem Artikel noch keine Leserkommentare
Überblick aller Leserkommentare zu allen Artikeln >>>