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Dienstag, 18.11.2008
Sedelmayer vs. Kreml: Versteigerung in Köln endgültig
Köln. Die Russische Föderation hat endgültig den Kampf um ihre Kölner Liegenschaften verloren. Eine Nichtzulassungsbeschwerde und zwei Anträge vor dem Bundesgerichtshof und dem Kölner Vollstreckungsgericht wurden zurückgewiesen. Damit ist der Weg zur Zwangsversteigerung frei, mit der der Unternehmer Franz Sedelmayer seine Forderungen gegen den Kreml eintreiben will.
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Wie Sedelmayer Russland-Aktuell mitteilte, wird die Zwangsversteigerung am 17. Dezember beim Amtsgericht Köln stattfinden. Es sei „das allererste Mal, dass russisches Staatseigentum im Rahmen einer Zwangsvollstreckung unter den Hammer kommt“, so Sedelmayer.
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Die Gerichte hätten durchweg keinerlei Zweifel an der Zulässigkeit der Zwangsversteigerung, weil weder die diplomatischen Immunitätsrechte Russlands verletzt würden, noch ein eventuelles Nutzungsrecht eines Dritten – in diesem Fall ein russisches Staatsunternehmen – die Zwangsversteigerung in irgendeiner Weise verhindern könnte.
Die Beschwerde vor dem Bundesgerichtshof gegen die Nichtzulassung einer Revision gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom März 2008 war der letzte rechtliche Hebel, mit dem Russland die Enteignung noch hätte aufhalten können.
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Sedelmayer war Mitte der 90er Jahre in St. Petersburg enteignet worden, wo er ein Joint-Venture mit der dortigen Polizeibehörde zum Verkauf von Ausrüstungsgegenständen für Spezialeinheiten gegründet hatte. Eine von als Geschäftssitz sanierte Villa war beschlagnahmt worden, weil sie angeblich als Präsidenten-Datscha benötigt würde.
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Seither hatte der bayerische Unternehmer in einem Jahre langen Rechtsstreit versucht, seine von einem Internationalen Schiedsgericht für berechtigt erklärten Forderungen gegen den russischen Staat beizutreiben.
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Die Zwangsversteigerung einiger Wohnblöcke der ehemaligen sowjetischen Handelsniederlassung in Köln ist nun sein erster Erfolg in diesem Kampf.
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