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Dienstag, 14.07.2009
Tschetschenien-Opfer sollen Recht in Russland kriegen
Moskau. In Russland reift ein Gesetz über Schadensersatzzahlungen für Opfer des Tschetschenienkriegs heran. Damit will Moskau die Flut von Klagen am Europäischen Gerichtshof in Straßburg stoppen.
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Russland verliert so gut wie jeden Prozess, den Angehörige von Opfern der Tschetschenienkriege am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anstrengen. Nun soll ein Gesetz her, das die Basis liefert, diese Angelegenheiten innerhalb des Landes zu regulieren.
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In Russland fehlt bisher die nötige Rechtsbasis, weshalb sich Dutzende Familien an Straßburg wenden. In den allermeisten Fällen bekommen sie Recht und Russland muss in jedem Fall zwischen fünf und 100.000 Euro zahlen.
Laut ITAR-TASS ist im Moment ein Gesetzesentwurf für die Entschädigung von Opfern terroristischer und antiterroristischer Aktionen in Arbeit. Russland stützt sich dabei auf die Erfahrungen der Türkei: Nach der Annahme eines entsprechenden Gesetzes verweigerte Straßburg die Annahme entsprechender Klagen.
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Georgi Matjuschin, Russlands Vertreter in Straßburg, weist indes darauf hin, dass der Gerichtshof „unrechtmäßig davon ausgeht, dass alle in Tschetschenien Vermissten getötet wurden“, was „erst nach russischem Gesetz bewiesen werden muss“, und deshalb alle Klagen befriedigt.
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Genau das bemängelt aber Straßburg: „Die russische Regierung liefert keine Beweise und kann die gewaltsamen Handlungen der Truppen nicht rechtfertigen“, heißt es in einer der Urteilsbegründung.
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Ob sie das nach Annahme des nötigen Gesetzes tun kann, ist allerdings auch zweifelhaft. Die Verhandlungen, die jetzt in Straßburg geführt werden, sollten, wenn alles rechtsmäßig zugeht, deshalb auch vor den eigenen Gerichten ähnlich aussehen – nämlich mit Schadensersatz- zahlungen für die Opfer.
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