Montag, 09.11.2009

Verfassungsgericht berät über die Todesstrafe

Moskau. Das russische Verfassungsgericht berät seit heute über die Wiedereinführung der Todesstrafe. Diese Möglichkeit ergibt sich aus einem Dekret des russischen Präsidenten Boris Jelzin. Kreml- und Regierungsvertreter sprachen sich heute vor dem Verfassungsgericht gegen die Todesstrafe aus.
Boris Jelzin hatte seinerzeit ein Moratorium für die Verhängung und Vollstreckung der Todesstrafe erlassen, solange in Russland nicht in allen Teilrepubliken und anderen Föderationssubjekten überall Geschworenengerichte eingerichtet worden sind. Als letzte russische Teilrepublik erhält Tschetschenien am 1.Januar 2010 ein Geschworenengericht.

Die Verhandlung vor dem Verfassungsgericht kam jetzt zustande, weil das Oberste Gericht Russland von den Verfassungsrichtern gefordert hatte, für Rechtssicherheit zu sorgen.

Russland hatte 1997 die Europäische Menschenrechtsdeklaration unterzeichnet, in der die Todesstrafe in Friedenszeiten für abgeschafft erklärt wird. Die Duma hat diese Menschenrechtsdeklaration allerdings bisher noch nicht ratifiziert und damit für Russland noch nicht rechtsbindend gemacht.

Vor der heutigen Plenarsitzung des Verfassungsgerichtes sprachen sich die Vertreter des Präsidenten Medwedew, der Regierung Putin, der Duma und des Föderationsrates für die Beibehaltung des Moratoriums und gegen die Todesstrafe aus, bevor die Richter sich zur Beratung zurückzogen.

Im Laufe der kommenden sechs Wochen ist ein Urteil zu erwarten, hiess es.

Der russische Präsident Dmitri Medwedew werde in seiner Jahresbotschaft am 12.November auch auf die Todesstrafe eingehen. In russischen Internetmedien heisst es, Medwedew könne vielleicht doch Todesstrafe für Mord an Kindern befürworten.