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Dienstag, 14.08.2007
Zuganschlag: Verfahren wegen Terrorismus eingeleitet
Nowgorod. Nach dem Bombenanschlag auf den Schnellzug Moskau - St. Petersburg hat die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren wegen Terrorismus eingeleitet. Es sei nicht ausgeschlossen, dass das Attentat von einer Gruppe verübt worden sei, heißt es.
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Vorläufigen Ermittlungsergebnissen zufolge entgleiste der Schnellzug Moskau - St. Petersburg nach der Detonation eines selbstgebauten Sprengsatzes. Die Bombe befand sich etwa 30 Meter hinter einer Brücke.
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Die Angaben über die Sprengkraft der Bombe sind bislang widersprüchlich. Während die Staatsanwaltschaft von etwa 250 g TNT ausgeht, erklärten Vertreter der Sicherheitskräfte im Gebiet Nowgorod, dass die Bombe eine Sprengkraft von umgerechnet zwei Kilogramm TNT gehabt habe.
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Allein auf Grund der hohen Geschwindigkeit des Zuges und des richtigen Handelns des Maschinisten seien schlimmere Folgen verhindert worden, erklärte die Staatsanwaltschaft. Bei dem Zugunglück waren 60 Personen verletzt worden. Tote gab es glücklicherweise nicht.
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(ab/.rufo/Moskau)
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