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Montag, 29.01.2007

20 Jahre Haft für Mord an schwangerer Schweizerin

20 Jahre Haft erhielt ein Russe für einen brutalen Mord in der Schweiz (Foto: newsru)
St. Petersburg. Ein Moskauer Gericht hat einen Russen zu 20 Jahren Haft verurteilt. Er hat 2002 in der Schweiz die Frau eines Tessiner Grenzbeamten ermordet. Damit sind alle Beteiligten des Falles verurteilt.
Auftraggeber des Mordes war der Deutsch-Rumäne Klaus Opris. Bei einer Kontrolle an der italienisch-schweizerischen Grenze hatten Schweizer Zöllner bei ihm ein verbotenes Butterfly-Messer entdeckt. Als Opris daraufhin randalierte, überwältigten ihn die Schweizer Zöllner mit Gewalt. Opris bekam eine Geldstrafe auferlegt.

Racheakt für eine gründliche Grenzkontrolle


Da ein Protest von Opris gegen seine Behandlung ohne Resultat blieb, beschloss er, sich an dem beteiligten Schweizer Zöllner Andreas Bertozzi zu rächen. Über Mittelsmänner in Moldawien engagierte er den heute 36-jährigen Alexander Bakajew aus dem Gebiet Wolgograd.

Mit einem gefälschten Pass und motiviert durch ihm versprochene 15.000 Euro reiste der Killer nach Deutschland. Gemeinsam fuhren die beiden dann neun Monate nach der vermeintlichen Grenz-Schikane nach Ponte Capriasca im Tessin und stürmten das Haus von Bertozzi. Der Zöllner war jedoch nicht zuhause. Daraufhin schnitt Bakajew auf Opris Anweisung hin dessen schwangerer Ehefrau vor den Augen einer Freundin die Kehle durch.

Auftraggeber prellte den Killer um seinen „Lohn“


Anschließend fuhren die beiden Täter nach Wien, wo Opris seinen Komplizen ohne die versprochene Belohnung in einem Hotel sitzen ließ.

Bakajew war im August 2005 im russischen Schwarzmeer-Badeort Tuapse festgenommen worden. Da er als Russe nicht ausgeliefert werden konnte, wurde gegen ihn unter Verwendung des in der Schweiz gesammelten Beweismaterials verhandelt. Darunter waren auch Aussagen der Mordzeugin, die den Russen belastete.

Der dreifache Familienvater Bakajew hatte sich bis zuletzt als unschuldig bezeichnet. Er möchte das am Freitag ergangene Urteil deshalb anfechten lassen, erklärte seine Verteidigerin. Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haft gefordert.

Wegen der seinerzeit in der Schweiz großes Aufsehen erregenden Bluttat sind bereits einige Urteile ergangen. Im Oktober 2005 verurteilte ein rumänisches Gericht den Auftraggeber zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Opris hatte bis zuletzt behauptet, Bakajew habe einen Befehl von ihm missverstanden und nur deshalb die Frau ermordet.

Auch zwei Komplizen aus Moldawien waren 2004 in der Schweiz bereits wegen Beihilfe zum Mordversuch zu mehrjährigen Gefängnisstrafen verurteilt worden. Opris Ehefrau erhielt 18 Monate Gefängnis.(ld/rufo)

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