St. Petersburg. Die Generalstaatsanwaltschaft hat die Untersuchung des Untergangs der „Kursk“ abgeschlossen – und das Ermittlungsverfahren „wegen des Fehlens eines Straftatbestands“ eingestellt. Niemand aus der Flottenführung hat damit die Verantwortung für den Tod der 118 Seeleute zu tragen. Schuld hat damit offiziell ein Zusammentreffen unglücklicher Umstände.
Generalstaatsanwalt Wladimir Ustinow rapportierte heute bei Präsident Putin über die Untersuchung der Katastrophe vom „12. August 2000, 11 Uhr 28 Minuten und 26,5 Sekunden“ und überreichte ihm einen 100-seitigen Untersuchungsbericht. Alles in allem füllten die Ermittler aber 133 Bände mit Materialien zum Untergang des Atom-U-Bootes in der Barentssee. 38 davon tragen den Vermerk „geheim“, weshalb die Öffentlichkeit auch weiterhin nicht alle Details der Katastrophe erfahren wird. Putin lobte, dass es in der Geschichte der rusischen Flotte noch nie eine so „objektive, umseitige und gründliche“ Untersuchung eines Schiffsunglücks gegeben habe.
Laut Ustinow wurden 18 Versionen des Unglückshergangs geprüft. Darunter befanden sich auch die Kollission mit einem eigenen oder fremden Schiff, der Beschuss durch eigene oder fremde Kräfte, Sabotage, Terrorismus oder Minenkontakt. Letzlich liefen jedoch alle Indizien auf die Explosion des Treibstoffs eines Übungstorpedos vom Typ 65-76À hinaus.
Niemand ist schuld am Untergang der „Kursk“
Die Untersuchung hätte keine Hinweise erbracht, dass in den Handlungen der Organisatoren des Flottenmanövers oder der Verantwortlichen für Herstellung, Lagerung und Verladung des verhängnisvollen Torpedos kriminelle Verfehlungen gesehen werden könnten. Deshalb wurden die Ermittlungen gegen diesen Personenkreis eingestellt, so Ustinow. Auch gegen die Besatzung der „Kursk“ liege nichts Belastendes vor.
Allerdings seien Regelverstöße bei der Durchführung des Großmanövers sowie bei den Rettungsarbeiten nach dem Unglück festgestellt worden, für die bestimmte Kommandeure der Kriegsmarine verantwortlich seien. „Wie bekannt, wurden diese Personen bestraft und dies sehr streng“, sagte Ustinow. Er spielte damit auf die Entlassung oder Strafversetzung einer ganzen Reihe von Offizieren an, mit der im letzten Jahr die Ränge der Nordmeerflotte gesäubert worden waren. Keiner dieser Verstöße sei jedoch für den Untergang der „Kursk“ und des Todes der 118 Besatzungsmitglieder ursächlich, weshalb sie nicht strafrechtlich verfolgt werden könnten.
Da viele dieser Offiziere inzwischen jedoch hochrangige Posten in der Zivilverwaltung bekommen haben, hält sich die Schärfe des Strafgerichts jedoch in engen Grenzen. Faktisch sind die Vorgesetzten der getöteten „Kursk“-Mannschaft mit weißer Weste aus dem Debakel hervorgegangen – und die Akte ist jetzt endgültig geschlossen.
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