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Donnerstag, 19.02.2009

Glatte Freisprüche im Mordprozess Politkowskaja

Wieder auf freiem Fuß: Die Angeklagten im Politkowskaja-Prozess konnten gehen (foto: tv/newsru)
Moskau. Eine schwere Pleite für die russische Staatsanwaltschaft: Im Politkowskaja-Mordprozess sind alle vier Angeklagten von den Geschworenen als nicht schuldig befunden worden – und wurden auf freien Fuß gesetzt.
Die zwölf Geschworenen fällten ihre Entscheidung nach etwa zwei Stunden Beratung einstimmig. Die Staatsanwaltschaft hatte vor dem Moskauer Militärgericht gefordert, die Angeklagten müssten schuldig gesprochen werden. Das Strafmaß hätte dann der Richter allein festgelegt.

Die Brüder Dschabrail und Ibrahim Machmudow sowie der Ex-Polizist Sergej Chadschikurbanow waren wegen Beihilfe beim Mord an der Journalistin Anna Politkowskaja im Oktober 2006 angeklagt. Die drei Tschetschenen wurden noch im Gerichtssaal auf freien Fuß gesetzt.

Anklage kommt mit "Schauprozess" nicht durch


Für die russische Generalstaatsanwaltschaft bedeutet dies eine enorme Pleite. Der Prozess sollte demonstrieren, dass die Aufklärung des weltweit für Aufsehen und Empörung sorgenden Mordes an der Kreml-kritischen Enthüllungsjournalistin akribisch und ernsthaft betrieben wird.

Doch wurden in dem Prozess keine über Andeutungen hinausgehenden Anstrengungen unternommen, die Auftraggeber des Mordes zu identifizieren. Und nun bekamen auch noch die schließlich angeklagten Helfershelfer einen glatten Freispruch durch das mit einfachen Bürgern besetzte Schiedsgremium.

Angeklagte waren allenfalls Helfershelfer


Chadschikurbanow war vorgeworfen worden, er hätte die Tatwaffe besorgt und die Beschattung der Journalistin durch die beiden Brüder organisiert. Allerdings war er erst zwei Wochen vor dem Mord aus dem Gefängnis entlassen worden, wo er eine frühere Haftstrafe absass.

Auch die Beschuldigung gegen die beiden Brüder Machmudow waren nach Ansicht der Geschworenen durch die Staatsanwaltschaft im Prozess nicht zu erhärten. Der Anklage zufolge hatten sie auch den mutmaßlichen Mordschützen, ihren Bruder Rustam, zum Tatort gebracht und bei der Flucht geholfen. Nach ihm wird weiterhin gefahndet.

Beschuldigter FSB-Mann schrumpfte zur Randfigur


Der vierte Angeklagte, der Geheimdienst-Offizier Pawel Rjagusow, galt zunächst als Informant der Täter, der ihnen zur Wohnadresse Politkowskaja verholfen haben sollte. Im Prozess war er am Schluss aber nur noch wegen einer mit dem Mord gar nicht in Verbindung stehenden Episode des Amtsmissbrauchs angeklagt, die er bereits 2002 gemeinsam mit Chadschikurbanow begangen haben sollte. Auch dieser Anklagepunkt wurde von der Jury als nicht tragfähig befunden.

Politkowskaja-Angehörige und Kollegen hoffen nun auch tiefgehende Ermittlungen


Die wichtigsten Fragen in dem Mordfall seien vor Gericht nicht behandelt worden, erklärt die Vertreterin der Politkowskaja-Angehörigen, Karina Moskalenko. Die Ermittlungen jetzt weiterzuführen, um Auftraggeber, Organisatoren und Geldgeber des Mordes zu ermitteln, sei die wichtigste Forderung von Familie und Kollegen der Journalistin, sagte die Anwältin.

Für den Tod der Journalistin Anna Politkowskaja soll ein bis heute unbekannter Auftraggeber zwei Millionen Dollar bezahlt haben, hatte ein Zeuge vor Gericht ausgesagt.

Die Anwältin hält es für das wichtigste Ergebnis des Prozesses, dass dieser den Weg zu weiteren Ermittlungen geöffnet habe. Dies sei nur möglich gewesen, weil die Verhandlung überwiegend öffentlich war und deutlich wurde, dass die hier Angeklagten in dem Mordfall nur eine Nebenrolle spielten.

Verschleierung hinter verschlossenen Türen platzte


Ursprünglich hatten die Staatsanwaltschaft und das Gericht hinter verschlossenen Türen tagen wollen. Der vorsitzende Richter behauptete zum Prozessbeginn, auch Geschworene selbst hätten dies gefordert. Einer der Geschworenen dementierte das allerdings umgehend und löste mit seinem mutigen Schritt einen Skandal aus, der das Verfahren beinahe hätte platzen lassen.

Schließlich blieb es dabei, dass die Öffentlichkeit nur an Verhandlungstagen ausgeschlossen wurde, wo als Staatsgeheimnisse eingestufte Informationen der Geheimdienste oder der Polizeibehörden zur Sprache kamen.

„Mit diesem Urteil ist noch nichts beendet, die eigentliche Aufklärung steht noch bevor“, erklärte Dmitri Muratow, der Chefredakteur der oppositionellen Zeitung „Nowaja Gaseta“, für die Politkowskaja gearbeitet hatte. Er persönlich hätte jedes Urteil der Geschworenen akzeptiert, da sie sich im Prozess als ernsthafte und seriöse Menschen profiliert hätten.

Journalisten enttäuscht über Ermittlungseifer


Der Freispruch sei die Folge mangelhafter Ermittlungsarbeit, erklärte Wsewolod Bogdanow, der Vorsitzende des russischen Journalistenverbands. „Die ganze Welt wartet, dass die Ermittlungen beendet werden, dass der Staat reagiert und das Ergebnis ist – pfft. Ich mache mir deshalb große Sorgen“, sagte Bogdanow. Die Behörden hätten damit gezeigt, welches Niveau die Aufklärung von Morden an Journalisten in Russland hätte.

Auch aus dem Ausland kommt Kritik an dem Verfahren: Die „Gesellschaft für bedrohte Völker“ in Berlin bezeichnete den Prozess bis zum jetzigen Zeitpunkt als Farce.

„Die politisch Verantwortlichen in Russland haben kein Interesse daran, die wirklichen Täter dingfest zu machen. Die Straflosigkeit für Verbrechen wie Morde an Journalisten und Menschenrechtlern muss in Russland endlich aufhören", so GfbV-Osteuropareferentin Sarah Reinke.

Die Staatsanwaltschaft kündigte ihrerseits an, das Urteil anzufechten, weil es in dem Prozess „fast täglich“ zu Verstößen gegen die Prozessordnung gekommen sei.

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