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Donnerstag, 08.10.2009

Stalins Ehre: Enkel verklagt die „Nowaja Gazeta“

Jewgeni Dschugaschwili kämpft um die Ehre seines Großvaters (Foto: newsru)
Moskau. Ein Stalin-Enkel hat die kritische „Nowaja Gazeta“ auf 10 Millionen Rubel (ca. 225.000 Euro) Schmerzengeld verklagt. Er protestiert gegen einen Artikel, in dem sein Opa als Schwerverbrecher bezeichnet wird.
Die Zeitung hatte in einer gemeinsam mit der Menschenrechtsorganisation „Memorial“ herausgegebenen Beilage „Die Wahrheit des GULAGs“ einen Artikel unter der Überschrift „Berija wird schuldig gesprochen“ veröffentlicht. Darin waren Dokumente verwertet worden, deren Geheimhaltung erst unlängst aufgehoben worden war.

Unter anderem werden Fälle angeführt, wo Stalin persönlich seinem Geheimdienst-Chef Berija die Liquidierung von Sowjetbürgern anordnete.

Ist Stalin etwa kein Massenmörder?


Jewgeni Dschugaschwili fordert bei dem heute wieder aufgenommenen Prozess den Widerruf einiger Zitate aus diesem Artikel – und außerdem eine üppige Summe für den angeblich erlittenen moralischen Schaden. Unter anderem geht es um eine Passage, in der es heißt: „Stalin und die Tschekisten haben wegen schwerer Verbrechen, vorrangig gegen das eigene Volk, viel Blut an den Händen.“

Bei einer ersten Verhandlung Ende August hatten die Anwälte der Zeitung von der Militärstaatsanwaltschaft die Herausgabe von historischen Dokumenten zum Massaker von Katyn und anderen Verbrechen der Stalin-Zeit gefordert. Anschließend war das Verfahren vertagt worden, da seitens der „Nowaja Gazeta“ ein anderer Anwalt den Fall übernahm.

Zeitung will Stalin den Prozess machen


Hintergrund der Klage gegen die „Nowaja Gazeta“ könnte auch sein, dass die Zeitung in ihrer Beilage eine Aktion gestartet hat, die sich zum Ziel gesetzt hat, Stalin posthum den Prozess zu machen. Deshalb zeigten sich Vertreter der Zeitung zum Auftakt des Prozesses sogar erfreut darüber, dass es aufgrund der Klage Dschugaschwilis nun endlich zu einer ersten gerichtlichen Aufarbeitung von dessen persönlichr Schuld komme.

Dschugaschwili hatte bereits einmal 2002 seine Ehre vor Gericht verteidigt – damals allerdings in Georgien, der Heimat Stalins. Er hatte damals den Leiter einer Stalinisten-Organisation verklagt, weil dieser in Artikeln behauptet hatte, Dschugaschwili sei gar kein Enkel Stalins, sondern hieße in Wirklichkeit Rabinowitsch.

Selbst wenn Dschugaschwili vor dem Moskauer Basmanny-Gericht jetzt die bekanntlich mehr als zweifelhafte Ehre seines Opas mit Erfolg verteidigen sollte, dürfte er wohl kaum die geforderte hohe Summe erstreiten.

Präzedenzfall: 0,7 Prozent der Forderung zugesprochen


Eine ebenfalls mit 10. Mio. Rubel angesetzte Beleidigungs-Schadenersatzklage des tschetschenischen Präsidenten Ramsan Kadyrow gegen "Memorial" war diese Woche von einem anderen Moskauer Gericht zwar gebilligt, aber auf 70.000 Rubel reduziert worden.

Stalin-Terror weiterhin unter der Decke


Dass ein Klage wie die Dschugaschwilis überhaupt möglich ist, liegt daran, dass in Russland die Verbrechen der Stalin-Zeit bish heute nur ungenügend aufgearbeitet worden sind.

Stalins Gewaltherrschaft wird in der offiziellen russischen Geschichtsschreibung immer durch seinen Sieg im Zweiten Weltkrieg relativiert, weshalb er nicht verdammt, andererseits aber auch nicht verehrt oder persönlich gewürdigt wird.

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