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Russland-Aktuell
Die Netzeitung von .RUFO
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Freitag, 19.11.2010 | |||
Verkehrsregeln: Abblendlicht tagsüber jetzt Pflicht |
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Bisher waren russische Autofahrer nur außerhalb geschlossener Ortschaften verpflichtet, auch tagsüber das Licht einzuschalten. Die Maßnahme soll aufgrund ausländischer Erfahrungen die Verkehrssicherheit erhöhen wird aber wohl bei gutem Wetter reihenweise zu leeren Autobatterien führen, weil sich die Automobilisten noch nicht angewöhnt haben, grundsätzlich nach jeder Fahrt das Licht auch wieder auszuschalten.Kreisverkehr hat VorfahrtEine andere Veränderung der Verkehrsregeln betrifft Kreisverkehre: Sofern dort das international übliche blaue Kreisverkehrszeichen aufgestellt ist, hat nach europäischem Vorbild der im Kreis fahrende Verkehr Vorfahrt. Bisher waren in Russland an Kreiseln meist gewisse Ein- und Ausfahrten als Hauptstraßen gekennzeichnet, ansonsten galt rechts vor links. Durch die Neuerung soll die Kapazität der Kreisel erhöht werden. Ein Fußbreit mehr Recht für FußgängerDas in Russland eher theoretische - Vorrecht von Fußgängern auf Zebrastreifen wurde ebenfalls etwas präzisiert: Autofahrer sind jetzt verpflichtet, den Fußgänger passieren zu lassen, wenn dieser einen ampelfreien Fußgängerüberweg auch nur betreten hat. In der früheren Redaktion musste der Fußgänger die Straße bereits überqueren, um in den Genuss des Vorrechts zu kommen. Bei Überholverbot dürfen in Zukunft langsam fahrende Fahrzeuge wie Traktoren oder Fuhrwerke trotzdem überholt werden. Allerdings ist es ratsam, dabei nicht auf eine durch eine Doppellinie getrennte Gegenspur zu kommen die Verkehrspolizisten können in solchen Situationen den Vorgang auslegen, wie es ihnen gefällt. Ohnehin befürchten Autofahrer-Vertreter, dass die GAI-Beamten jetzt die Unwissenheit der Automobilisten über die Regeländerungen waidlich ausnutzen werden. Zwar gab es viele Medienberichte darüber, doch seien diese nicht immer inhaltlich korrekt gewesen. Eine weitere Detailveränderung im Regelwerk betrifft originellerweise nur Verkehrspolizisten und Fahrlehrer: Sie waren bisher innerorts von der allgemeinen Gurtpflicht ausgeschlossen. Jetzt müssen sie sich auch anschnallen. |
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