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| Im Zweifelsfalle gegen den Angeklagten? Foto: www.newsru.com | |
Dienstag, 22.01.2008
Gesetzesentwurf für Verschärfung von Urteilen
Moskau. Die russische Regierung hat einen Gesetzentwurf in die Duma eingebracht, der eine Revision von bereits gefällten Urteilen zuungunsten des Verurteilten erlauben soll. Rechtsschützer schlagen Alarm.
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Initiator des Entwurfs ist die russische Regierung. Begründet wird die Intervention folgendermaßen: Wenn es im Laufe eines Prozesses grobe Fehler gegeben hat oder wenn neue Umstände auftauchen, die vermuten lassen, dass der Angeklagte schwerere Verbrechen begangen hat als bisher bekannt war, soll er erneut und härter verurteilt werden können.
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In einer Erklärung zu dem Entwurf heißt es, es werde „das allgemeine Prinzip der Unzulässigkeit der Wendung zum Schlechteren bei der Revision von Gerichtsakten eingehalten“ und „nur in Ausnahmefällen die Revision von Gerichtsurteilen zuungunsten des Angeklagten zugelassen“.
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Ein Geschenk für die Anklage?
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Im Duma-Ausschuss für Rechtsangelegenheiten, der sich nun mit der Eingabe von höchster Stelle befassen muss, hält man die Neuregelung nach den Worten des Ausschussvorsitzenden Pawel Kraschennikow für „richtig und notwendig“, da sie nur „fundamentale“ Gründe zur Revision berücksichtige. Zudem gäbe es ein entsprechendes Urteil des Verfassungsgerichts zu dem betreffenden Artikel im Strafgesetzbuch.
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Ganz anderer Meinung sind die russischen Rechtsschützer. Sie berufen sich auf die internationale Praxis, laut der die Verschärfung eines bereits gefällten Urteils grundsätzlich unzulässig ist. Ihrer Meinung nach hat auch das Verfassungsgericht keine Modifizierung von Artikel 405 eingefordert.
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Nach Meinung des Rechtsschützers Lew Levinson dient der eingebrachte Entwurf der russischen Regierung den Interessen der Ermittler und Ankläger. Die Effektivität ihrer Arbeit würde traditionell danach eingeschätzt, wie viele Verurteilungen ausgesprochen werden.
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Je härter also das Urteil, umso erfolgreicher gilt ihre Arbeit. Zudem sei der Gesetzentwurf ein Angriff auf die Urteile durch Geschworenengerichte, und das seien mit Abstand die meisten in der russischen Gerichtspraxis, warnt Levinson.
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