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Freitag, 23.07.2010

Haager Kosovo-Urteil gut für Südossetien und Abchasien

Das Kosovo-Urteil von Den Haag könnte Folgen für Abchasien und Südossetien haben. (Foto: newsru.com)
Moskau. Der Internationale Gerichtshof in Den Haag hat die einseitige Unabhängigkeitserklärung des Kosovo für legitim erklärt. Moskau sieht das als positives Signal für die Loslösung Abchasiens und Südossetiens von Georgien.
Die Erklärung der Unabhängigkeit des Kosovo vom Februar 2008 verletzt nicht das Völkerrecht. Dieses Urteil sprach am Donnerstag das „Weltgericht“ – die oberste Rechtsinstanz der UNO – in Den Haag. Damit wird ein Präzedenzfall geschaffen, den die von Georgien abtrünnigen und von Russland anerkannten Republiken Abchasien und Südossetien nutzen könnten.

Das Gutachten der 15 Richter in Den Haag ist zwar nicht bindend, aber von wichtiger beratender Bedeutung. Für Viktor Oserow, den Vorsitzenden des Verteidigungs- und Sicherheitsausschusses im russischen Föderationsrat, hat es große Auswirkungen auf das Schicksal auf Südossetien und Abchasien, die sich – wie das Kosovo – einseitig von Georgien losgesagt haben.

Ein Präzedenzfall


„Es ist ein Präzedenzfall, der den Politikern und der Weltöffentlichkeit die Möglichkeit gibt, eine neue Sichtweise zur Souveränität der beiden Kaukasus-Republiken einzunehmen“, so Oserow laut Interfax.

Alexander Torschin, erster Vizesprecher des Föderationsrats, ist zwar gegen die Haager Entscheidung (womit er die russische Position widerspiegelt, die in der Kosovo-Frage auf der Seite Serbiens steht), stellt sich aber die Frage: „Warum kann Kosovo - aber Südossetien und Abchasien nicht?“

Russland müsse jetzt die Beziehungen zu den beiden Republiken verstärken: „Wenn das Kosovo gespickt ist mit ausländischen Truppen, soll keiner schiefe Blicke auf Russland werfen, das seine Militärbasen in Abchasien und Südossetien eingerichtet hat.“

Armenien macht sich Hoffnung für Karabach


Der armenische Vizeaußenminister Schawarsch Kotscharjan begrüßt das Urteil von Den Haag. Es zeige erstmals, dass das Prinzip der Selbstbestimmung eines Volkes über dem Prinzip der staatlichen Integrität stehe.

Das internationale Gericht hat im Grunde gesagt, dass es zwei unabhängige albanische Staaten – Albanien und Kosovo – geben kann. Wo bleiben danach die Worte der höchsten aserbaidschanischen Beamten darüber, dass die Armenier sich nicht zwei Mal selbst bestimmen und keine zwei Staaten besitzen können?“

Damit spricht er den Konflikt zwischen Armenien und Aserbaidschan um Berg-Karabach an. Um dieses fast ausschliesslich von Armeniern besiedelte Gebiet auf dem Territorium von Aserbaidschan streiten sich die beiden Staaten seit mehr als zwei Jahrzehnten, Anfang der 1990er Jahre kam es sogar zu kriegerischen Auseinandersetzungen.

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