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Russland-Aktuell
Die Netzeitung von .RUFO
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Dienstag, 30.12.2014 | |||||
Putin-Widersacher Nawalny bekommt erneut Bewährung |
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Alexej Nawalny ist ein wortgewaltiger, aber auch beherrschter Mensch und selbst Jurist. Nach der Verkündung des Urteilsspruchs gegen ihn und seinen Bruder Oleg platzte ihm aber der Kragen: Schämen sie sich nicht? Wozu buchten sie ihn ein? Um mich noch mehr zu bestrafen?, herrschte er die Richterin an, die ihm soeben die erwartende Gefängnisstrafe wegen Betrugs und Geldwäsche erspart hatte. Von allen möglichen Urteilen war dies das gemeinste, hieß es bald darauf auf dem Twitter-Account der Nawalny-Unterstützer.
Erst als Holzdieb verurteilt, nun als BetrügerGefordert hatte die Anklage acht Jahre Haft für Oleg und zehn Jahre für Alexej Nawalny in seinem Fall unter Einbeziehung einer 2013 von einem Gericht in Kirow verhängten fünfjährigen Haftstrafe wegen der angeblichen Unterschlagung von 10.000 Kubikmetern Holz. Jetzt wurde Nawalny und seinem Bruder in einem ähnlich fragwürdigen Verfahren vorgeworfen, die russische Tochter des Kosmetik-Konzerns Yves Rocher und das Unternehmen MPK mit einer Logistik-Scheinfirma um 31 Mio. Rubel geprellt und die Gewinne gewaschen zu haben. Nawalny bezeichnete das Verfahren als politisch motiviert, in der Anklage würden normale Geschäftstätigkeiten zu Straftaten umkonstruiert. Aus dem Putin-Lager waren hingegen Kommentare zu hören, wie gut es sei, dass ein sich als Politiker tarnender notorischer Gauner endlich zur Rechenschaft gezogen werde. Bei Nawalny wird Russlands Justiz wendigBei Prozessen gegen Alexej Nawalny ist Russlands Justiz aber immer für Überraschungen gut: Letztes Jahr saß Nawalny in Kirow nur eine Nacht im Gefängnis dann wurde seine Haftstrafe eiligst ausgesetzt, da er zeitgleich bei den Bürgermeisterwahlen in Moskau kandidierte und dort tausende Menschen spontan gegen das Urteil auf die Straße gegangen waren. Mit 27 Prozent errang der Blogger und Korruptionsjäger, zugleich eine der Führungsfiguren der winterlichen Protestwelle vor drei Jahren, dann einen soliden Achtungserfolg. Nun musste Nawalny völlig unerwartet mit seinem Bruder zur Urteilsverkündung erscheinen. Denn eigentlich hatte das Moskauer Gericht das Urteil im sog. Ivez-Rocher-Verfahren für den 15. Januar angekündigt. Doch mit nur einem Tag Vorlauf wurde der Gerichtstermin um mehr als zwei Wochen auf Dienstag vorgezogen ein zulässiger, aber im russischen Rechtswesen einmaliger Vorgang. Geplante Protest-Demo für Mitte Januar ausgehebeltDas Urteil sei eben schon vor den elf Tage dauernden Neujahrsferien fertig geworden, so die banale Begründung des Gerichts. Eine wichtigere Rolle dürfte allerdings gespielt haben, dass für den 15. Januar auf diversen sozialen Netzwerken bereits für eine abendliche Volksversammlung geworben wurde. Etwa 30.000 Personen hatten ihr Kommen angekündigt. Dagegen half auch nicht, dass Russlands Netz-Aufsichtsbehörde Facebook gezwungen hatte, die erste der Protestaufruf-Seiten wegen angeblicher Illegalität der Idee zu sperren. Zwar wurde spontan in Oppositionskreisen noch für Dienstag Abend zur Erörterung des Urteils auf dem Manege-Platz aufgerufen aber viele Putin-Gegner dürften schon in die Neujahrsferien gefahren sein oder sind mit Party-Vorbereitungen beschäftigt. Schließlich ist das Neujahrsfest der Russen liebster Feiertag. Und da Nawalny Haftverschonung bekam und erneut nicht zu Russlands Nelson Mandela wurde, wird die Festtagsfreude die Empörung über die Kriminalisierung des schärfsten Putin-Widersachers jetzt wohl schnell schlucken. Prozess-Pate "Yves Rocher" hielt sich rausSeine Urteilsbegründung wird das Gericht auch erst Mitte Januar vorlegen, solange steht Alexej Nawalny weiterhin unter Hausarrest. Aus dem Strafmaß lässt sich aber bereits herauslesen, dass die Anklage in einem wesentlichen Aspekt kollabiert ist: Die Nawalnys sollen nur den Schaden des Unternehmens MPK ersetzen. Der angeblich um eine sechs Mal höhere Summe geschädigte Kosmetikkonzern bekommt nichts. Denn Manager von Yves Rocher hatten als Zeugen ausgesagt, ihr Unternehmen sei von den Nawalnys weder zum Vertragsabschluss genötigt noch übers Ohr gehauen worden. |
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