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| Für einen neuen Prozess nach Tschita verlegt: Michail Chodorkowski. (Foto: rtv international) | |
Dienstag, 30.01.2007
Yukos: Memorandum widerspricht Staatsanwaltschaft
St. Petersburg. Ein Memorandum der russischen Regierung an den Europäischen Gerichtshof im Fall Yukos widerspricht den Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft gegen den Konzern. Es bestätigte nur einen Anklagepunkt.
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Der russische Bevollmächtigte Pawel Laptew am Europäischen Gerichtshof beantwortet in dem Schreiben Fragen des Europäischen Gerichtshofs im Zusammenhang mit der Klage des Energie-Konzerns Yukos gegen den russischen Staat. Dem Dokument ist zu entnehmen, dass die russische Regierung die beiden verurteilten Yukos-Manager Michail Chodorkowski und Platon Lebedjew nur im Anklagepunkt der Steuerhinterziehung für schuldig hält.
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Yukos klagte bereits 2004
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Dies widerspricht deutlich den Anschuldigungen der russischen Generalstaatsanwaltschaft, welche die beiden in einem neuen Verfahren viel schwerwiegenderer Verbrechen, wie betrügerischer Diebstahl und Geldwäsche, beschuldigt. Dazu waren Platon und Chodorkowski kürzlich aus ihren Haftanstalten ins sibirische Tschita verlegt worden.
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Die Klage gegen den russischen Staat hatte der Yukos-Konzern bereits 2004 eingereicht, als die Yukos-Tochterfirma Juganskneftgas in einem undurchsichtigen Verfahren verkauft verkauft und über die Baikal Finance Group der staatlichen Rosneft-Gruppe zufiel. Außerdem klagte Yukos, obschon der Konzern seine Steuerabgaben nach denselben Bestimmungen berechnet habe wie andere Energie-Konzerne, sei nur Yukos dafür bestraft worden. (eva/.rufo)
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