Sonntag, 08.12.2002

Das Einreise-Kärtchen – Ein weiteres Stück Papier

Alle Russland-Reisenden ohne russische Staatsbürgerschaft müssen eine Einreise-Karte ausfüllen („Migrazionnaja Karta“). Die Doppelkarte wird bereits im Flugzeug oder Zug sowie unmittelbar an der Grenze verteilt.
Beide Hälften des Blättchens müssen ausgefüllt werden, bevor man zur Passkontrolle geht. Die linke Hälfte behält der Beamte dann, die rechte (Teil B) wird abgestempelt und zurückgegeben. Dieses Papierchen sollte der Reisende dann zusammen mit dem Pass während des ganzen Aufenthalts bei sich tragen. Bei der Ausreisekontrolle wird die „Migrazionnaja Karta“ wieder eingesammelt.

Ursprüngliches Ziel der 2003 eingeführten Migrations-Kärtchen war es, die Ein- und Ausreise von Bürgern aus GUS-Länder besser zu kontrollieren. Sie reisten früher oft nur mit ihrem Personalausweis nach Russland ein und suchten vor Ort schwarz Arbeit.
Inzwischen muss jedoch jeder Ausländer die Karte ausfüllen. Seitdem jedoch die Registrierung am Aufenthaltsort nicht mehr auf der Rückseite des Kärtchens vermerkt wird, hat sie faktisch an Bedeutung verloren und dient offenbar nur noch zu statistischen Zwecken.

Nach Angaben auf der Webseite des Föderalen Migrationsdienstes (FMS) vom Juni 2009 soll man sich beim Verlust des Kärtchens innerhalb von drei Tagen bei einem FMS-Büro zur Neuausstellung melden.


Wer allerdings ohne Kärtchen (aber mit gültigem Pass samt Einreisestempel und Visum) bei der Ausreise erscheint, muss offenbar auch keine größeren Konsequenzen fürchten: "Die Grenzbeamten fordern den Reisenden dann auf, Teil B eines neuen Vordrucks nochmals auszufüllen und machen darauf einen entsprechenden Vermerk", heißt es.