Russland-Aktuell
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Freitag, 14.12.2007 | |||
Einmalige Steuer für Privatisierungsgewinner |
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Neu ist die Idee nicht, den großen Gewinnern der ersten Privatisierung nach dem Zerfall der Sowjetunion nachträglich etwas von den Supereinnahmen jener Zeit abzunehmen. Zuletzt war der Rechnungshof um Sergej Stepaschin 2005 damit an die Öffentlichkeit getreten. Nun haben mehrere Abgeordnete der Duma – Angehörige der Parteien „Einiges Russland“ und „Gerechtes Russland“ – einen Gesetzentwurf eingebracht, der die Nutznießer aus den billigen Pfandauktionen um große staatliche Betriebe zu der Zahlung einer einmaligen Steuer verpflichten soll. Die Idee ist folgende: Wenn der reine Gewinn aus den ersten zehn Geschäftsjahren höher ist als der Wert der ursprünglich erworbenen Aktien, soll eine Gewinnsteuer von 20 Prozent abgeführt werden. Energiegiganten sollen blechenKritik ließ nicht lange auf sich warten. So verlautete aus dem Verband der Russischen Industriellen und Unternehmer (RSPP), die geplante Regelung würde gerade diejenigen treffen, die heute am effektivsten arbeiten. Die betroffenen Unternehmen hätten zwar damals billig eingekauft, aber auch viel investieren müssen, um die heruntergekommenen Objekte zu reanimieren. „Das ist eine Diskriminierung der Steuerzahler“, sagte ein Vertreter des RSPP gegenüber RBK.daily. Zudem sei es nach der russischen Gesetzgebung unmöglich, Steuern rückwirkend einzuführen. Neue YUKOS-Fälle in Sicht? |