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Mittwoch, 16.10.2013

TIR-Streit: Zoll unterliegt Spediteuren vor Gericht

Der russische Zoll wollte das TIR-Verzollungsverfahren aushebeln - und erlitt damit vor gericht Schiffbruch (Foto: ld/.rufo)
Moskau. Das Oberste Schiedsgericht hat vom russischen Zoll erlassene Einschränkungen des TIR-Verfahrens für illegal erklärt. Das Gericht gab einer Klage des Internationalen Spediteurverbands Russlands (Asmap) Recht.
Der Verband hatte dem Zoll vorgeworfen, gegen gültige internationale Verträge zu verstoßen. Die ASMAP bürgt in Russland für die Zollzahlungen auf Transporte mit TIR-Carnets. Nach Angaben der Internationale Straßentransportunion IRU ist der Gerichtsbeschluss vom Montag mit sofortiger Wirkung in Kraft getreten.

Mit einem internen Erlass vom 4. Juli hatte der Zoll angekündigt, für Einfuhren nach Russland in Zukunft TIR-Carnets nicht mehr als einzige Garantie anzuerkennen und zusätzliche nationale Transportabsicherungen verlangt. Letztlich traten diese Beschränkungen am Stichtag 13. September dann nur an den Grenzen in Sibirien und dem Fernen Osten in Kraft. Später wurden sie aber noch auf die Ural- und die Wolga-Region ausgeweitet.

Die IRU hofft nun, dass jetzt der Weg frei ist, um in Verhandlungen mit dem russischen Zoll und der Asmap die Streitpunkte ein für allemal aus den Weg zu räumen.

Mit den von 68 Staaten akzeptierten TIR-Carnets können verplombte Lkw relativ problemlos Grenzen passieren und müssen erst an ihrem Bestimmungsort die Zollabfertigung absolvieren.

Zoll macht halbe Millarde Euro Altschulden geltend


Der Zoll hatte der Asmap vorgeworfen, dem Staat aus nicht korrekt verzollten TIR-Verfahren noch 20,8 Mrd. Rubel (ca. 480 Mio. Euro) zu schulden. Laut Asmap handelt es sich dabei aber um Altschulden und vor allem Strafzinsen aus der Zeit weit vor 2004, die schon lange in gegenseitigem Einvernehmen annulliert worden seien.
Gegenwärtig seien nur acht Einzelforderungen des Zolls in einer Höhe von 11,5 Mio. Rubel (ca. 265.000 Euro) offen, wobei deren Zahlungsfristen noch nicht abgelaufen seien, berichtet die Wirtschaftszeitung „Wedomosti“.

TIR-Verfahren in Russland ab Dezember erneut bedroht


Auch wenn der russische Zoll sich nun der Gerichtsentscheidung fügen sollte, ist noch unklar, wie das TIR-Verfahren nach dem 1. Dezember in Russland funktionieren wird.

Während des monatelangen Streits hatte die Zollbehörde zu diesem Termin der Asmap auch den Status des russischen TIR-Agenten entzogen – und sich dabei seinerseits auf die in der Genfer TIR-Konvention von 1975 festgelegten Kündigungsfristen berufen.

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