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Donnerstag, 09.01.2014

Russische Journalistin wegen Nötigung verurteilt

Aksanna Panowa nach der Urteilsverkündung am Donnerstag (Foto: ura.ru)
Jekaterinburg. Ein Gericht hat die Journalistin Aksanna Panowa wegen Nötigung zu zwei Jahren auf Bewährung, einem ebenso langen Berufsverbot und einer Geldstrafe von 300.000 Rubel verurteilt. Panowa nennt den Prozess politisch motiviert.
Panowa war bis Dezember 2012 Chefredakteurin der Nachrichtenagentur Ura.ru, deren Gründerin sie auch war. Sie musste aber gehen, nachdem sie in Konflikt mit den neuen Eigentümern geriet.

Konflikt mit der Regionalverwaltung


Der Prozess gegen Panowa erregte vor allem in der Uralregion Swerdlowsk Aufsehen. Ura.ru ist einer der wichtigsten Medienakteure im Gebiet und galt lange Zeit als kritisch gegenüber der Regionalverwaltung und Gouverneur Jewgeni Kuiwaschew.

Panowa selbst ist mit dem Politiker und Gründer der Stiftung „Stadt ohne Drogen“ Jewgeni Roisman liiert, der sich überraschend im vergangenen Herbst bei den Bürgermeisterwahlen von Jekaterinburg gegen den Kandidaten der Kremlpartei Jakow Silin durchsetzen konnte. Zu der Zeit lief das Verfahren gegen Panowa, die den Wahlkampf Roismans leitete, bereits.

Anklage entschärft


Ursprünglich war Panowa wegen Erpressung, Betrugs und Amtsmissbrauchs angeklagt. Die Staatsanwaltschaft berief sich auf Aussagen eines staatlichen TV-Managers, der erklärte, Panowa habe Geld gefordert und gedroht, ansonsten kompromittierendes Material über ihn zu veröffentlichen. Kurz vor Neujahr wurde der Anklagepunkt Erpressung zu Nötigung abgemildert. Zugleich wurden auch die Betrugsvorwürfe fallengelassen. Den Vorwurf des Amtsmissbrauchs wies dann das Gericht während der Urteilsverlesung zurück.

Panowa: „Urteil auf Bestellung


Der Prozess sei eine „Farce“, das Urteil erfolge auf „Bestellung eines schwachen Gouverneurs: brechen und vernichten“, kommentierte Panowa auf ihrer Facebook-Seite. Die ihr vorgeworfene Straftat habe sie nicht begangen, die teilweise als geheim eingestuften Zeugen seien unglaubwürdig, betont sie.

„Eine Bewährungsstrafe und ein Berufsverbot, das alles zeigt, dass sie nicht wissen, was sie mit mir machen sollen. Wie können Sie mir verbieten, mich mit Journalismus zu befassen? Eine Bewährungsstrafe in Russland bedeutet eigentlich einen Freispruch“, so Panowa nach dem Urteil. Geht die in Russland bekannte Journalistin nicht in Berufung, muss sie nach dem Urteil ihren derzeitigen Posten als Chefredakteurin der Internet-Zeitung znak.com aufgeben.

(ab/epd/.rufo)

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