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Mittwoch, 12.05.2010

Verfahren über Zaren-Ermordung wird neu aufgerollt

Moskau. Das Moskauer Stadtgericht hat die Einstellung des Verfahrens in Sachen Ermordung des letzten Zaren und seiner Familie für rechtswidrig erklärt. Damit entspricht es der Revisionsbeschwerde der Nachfahren.
Die im Juli 1918 von den Bolschewiki ermordete Familie von Nikolaus II. war am 1. Oktober 2008 vom Obersten Gerichtshof Russlands rehabilitiert, das Mordverfahren am 15. Januar aber eingestellt worden.

Damals beriefen sich die Richter darauf, die Täter seien längst gestorben und die Sache verjährt. Gegen diese Entscheidung die Nachfahren der Romanows unter Leitung von Großfürstin Maria Wladimirowna in Berufung.

Das Moskauer Stadtgericht gibt ihnen Recht und weist ein Stadtbezirksgericht der russischen Hauptstadt an, den Fall erneut aufzurollen. German Lukjanow, der Anwalt der Romanows, hofft nun auf eine „gerechte Einschätzung“.

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