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Aus Furcht vor antisemitschen Überfällen werden alle Moskauer Synagogen inzwischen streng bewacht (Foto: Djatschkow/.rufo)
Aus Furcht vor antisemitschen Überfällen werden alle Moskauer Synagogen inzwischen streng bewacht (Foto: Djatschkow/.rufo)
Mittwoch, 21.06.2006

Neuer Prozess gegen Synagogen-Amokläufer

Moskau. Der Oberste Gerichtshof Russlands hat das Urteil gegen einen jungen Mann aufgehoben, der in einer Moskauer Synagoge Amok gelaufen war. Der Fall wurde an das Moskauer Stadtgericht zurückverwiesen.


Dort muss er von einem anderen Richter neu verhandelt werden, berichteten russische Zeitungen am Mittwoch. Staatsanwaltschaft und der jüdische Dachverband zeigten sich zufrieden mit der Entscheidung.

Harte Strafe, aber keine Volksverhetzung


Bei Russland-Aktuell
• Petersburger Miliz hebt Neonazigruppe aus (25.05.2006)
• Tödliche Hetze: Harte Kritik an Geschworenenurteil (24.03.2006)
• Judenhass in Russland: Amoklauf der Antisemiten (16.01.2006)
• Antisemitischer Überfall auf Moskauer Synagoge (12.01.2006)
Der 20-jährige Alexander Kopzew war im Januar mit einem Messer bewaffnet in eine Synagoge in der Moskauer Innenstadt gestürmt und hatte wahllos auf die Gottesdienstbesucher eingestochen. Neun Menschen wurden dabei teils schwer verletzt. Das Moskauer Stadtgericht hatte Kopzew für seine Tat zu 13 Jahren Gefängnis verhaftet.

Gegen dieses Urteil hatten sowohl die Staatsanwaltschaft, als auch Opferanwälte und Verteidiger Berufung eingelegt. Die Verteidigung plädierte auf eine Minderung der Strafe, da Kopzew geistig nicht voll zurechnungsfähig gewesen sei. Die Anklage protestierte dagegen, dass der Täter nur wegen mehrfacher Körperverletzung, nicht aber wegen Volkshetzung für schuldig gesprochen wurde. Während des Verfahrens hatte der Angeklagte erklärt, er habe sich dafür rächen wollen, dass „die Juden“ an allen Übeln Russlands schuld seien.

Die jüdische Gemeinde sei mit dem Strafmaß einverstanden gewesen, erklärte der russische Oberrabbiner Berl Lasar. „Für uns war am wichtigsten, dass die Tat als antisemitischer Akt eingestuft würde, der Rassenhass in Russland provozieren sollte“, zitierte ihn der Pressedienst des jüdischen Dachverbandes FEOR.

(kp/epd)


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