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Ankunft der "Arctic 30" in St. Petersburg: Der Waggon zum Gefangenentransport trägt schönstes Greenpeace-grün (Foto: Varitimos/Greenpeace)
Ankunft der "Arctic 30" in St. Petersburg: Der Waggon zum Gefangenentransport trägt schönstes Greenpeace-grün (Foto: Varitimos/Greenpeace)
Mittwoch, 13.11.2013

Pussy-Riot-Sängerin und Greenpeace-Aktivisten verlegt

St. Petersburg. Nadeschda Tolokonnikowa von „Pussy Riot“ muss den Rest ihrer Strafe in einem sibirischen Straflager absitzen. Die Crew des Greenpeace-Schiffes „Arctic Sunrise“ wurde hingegen von Murmansk nach Petersburg überstellt.

Tolokonnikowa sei in einer Strafkolonie im Gebiet Krasnojarsk angekommen und auf eigenen Wunsch dort zunächst in die Krankenstation aufgenommen worden, sagte der russische Menschenrechtsbeauftragte Wladimir Lukin.

Die Strafvollzugsbehörde FSIN dementierte diese Information allerdings heute, was aber eher als Formalie betrachtet werden muss: Üblicherweise werden bei einer Gefangenenverlegung als erstes offiziell die Angehörigen über den neuen Aufenthaltsort informiert.

Bei Russland-Aktuell
• "Sklaverei": Pussy-Riot-Frau Tolokonnikowa im Hungerstreik (23.09.2013)
• Keine Bewährung für Pussy Riot-Mitglied Aljochina (23.05.2013)
• Pussy Riot: Die Frauen überwerfen sich mit Anwälten (20.11.2012)
• Pussy-Riot-Frauen nach Osten unterwegs in Straflager (22.10.2012)
• Pussy Riot: Gericht lässt eine von drei Frauen frei (10.10.2012)
Die wegen einer kurzen, aber wilden „Punk-Andacht“ in der Moskauer Christ-Erlöserkathedrale zu zwei Jahren Haft verurteilte Tolokonnikowa muss noch etwa vier Monate ihrer Strafe verbüßen.

Sie hatte im September mit einem Hungerstreik gegen die nach ihren Angaben unerträgliche Arbeitsbelastung in einem Frauen-Straflager in der Republik Mordowien protestiert. Außerdem habe der Vizedirektor der Anstalt sie mit dem Tod bedroht. Ein Ermittlungsverfahren gegen den Beamten wurde zunächst eingestellt, jetzt aber wieder reanimiert, berichtet newsru.com.

Laut Lukin seien die Haftbedingungen in den Straflagern in Gebiet Krasnojarsk „durchaus erträglich“. Die Verlegung nach Zentralsibirien wurde von der FSIN damit begründet, dass Tolokonnikowa im Gebiet Krasnojarsk geboren sei. Auch befinde sich ihr offizieller Wohnsitz in der dortigen Industriestadt Norilsk, man unterstütze also auf diese Weise ihre Resozialisierung.

"Arctic 30" jetzt in St. Petersburg


Am Dienstag waren auch die Mitte September vom russischen Grenzschutz an Bord des Greenpeace-Schiffs „Arctic Sunrise“ in der Barentssee festgenommenen 30 Personen in St. Petersburg angekommen. Sie wurden auf drei Untersuchungsgefängnisse verteilt. Bisher hatte man die von Greenpeace „Arctic 30“ getauften 28 Aktivisten und zwei Journalisten in Murmansk in U-Haft gehalten.

Bei Russland-Aktuell
• Heftiger Schlagabtausch zwischen Russland und Niederlande (08.10.2013)
• Greenpeace-Aktivisten als Piraten in U-Haft genommen (30.09.2013)
• Arktis: FSB schleppt Greenpeace-Schiff nach Murmansk (20.09.2013)
• Schiff blockiert: Greenpeace protestiert gegen Gazprom (27.08.2012)
• Arktis: Greenpeace besetzt russische Bohrinsel (24.08.2012)
Die Verlegung der aus 19 verschiedenen Ländern kommenden Greenpeace-Crew wurde nach Angaben der Ermittlungsbehörde notwendig, da der jetzt gegen sie erhobene Vorwurf des „Rowdytums“ nicht in der Kompetenz der Murmansker Gerichte läge.

Zunächst war der Gruppe der schwerwiegendere Straftatbestand der „Piraterie“ vorgeworfen worden. Ein Teil der Besatzung hatte bei einer Protestaktion gegen die Ölförderung in der Arktis versucht, mit Schlauchbooten eine Gazprom-Bohrinsel zu entern und an deren Bordwand Plakate aufzuhängen.

Anwalt: Beschuldigung im Gesetz nicht vorgesehen


Laut Greenpeace zog auch der Stab zur Unterstützung der Gefangenen nach St. Petersburg um. Auch einige mit dem Fall betraute Anwälte seien mitgekommen. Einer von ihnen sagte am Mittwoch auf einer Pressekonferenz, dass die neue Beschuldigung des Rowdytums auch juristisch haltlos sei: Laut Andrej Sutschkow können die Aktivisten nur wegen Vergehen belangt werden, die im Gesetz über die Sonderwirtschaftszonen auf See aufgeführt werden. Darin sei der Tatbestand des Rowdytums aber nicht genannt. Die Untersuchungshaft der Beschuldigten ende am 24. November, sofern sie nicht verlängert werde.

Hamburger Seegericht entscheidet in einer Woche


Die Verlegung erfolgte - wie in Russland bei Gefangenentransporten üblich – mit einem speziellen Eisenbahnwaggon, der an einen Reisezug angehängt wurde. Das Greenpeace-Schiff „Arctic Sunrise“ liegt hingegen weiterhin im Hafen von Murmansk an der Kette.

Etwa in einer Woche wird eine Entscheidung des Internationalen Seegerichtshofs in Hamburg zu der Festsetzung des Schiffes und seiner Besatzung erwartet.

Geklagt hatten die Niederlande, unter deren Flagge das Greenpeace-Schiff fährt. Russland hingegen betrachtet das Gericht für in diesem Fall nicht zuständig.



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