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Russland-Aktuell
Die Netzeitung von .RUFO
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Freitag, 14.05.2010 | |||
0,0-Promille-Grenze für Autofahrer kehrt zurück |
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Russland lebte bereits lange mit der scharfen 0,0-Promille-Grenze. Erst 2007 wurde sie auf 0,3 Promille im Blut bzw. 0,15 Promille in der ausgeatmeten Luft angehoben. Russland passte seine Gesetzgebung damit der bereits 1974 ratifizierten Wiener Straßenverkehrs-Konvention an, die vorschreibt, dass jedes Land eine konkrete Obergrenze für den zulässigen Alkoholpegel im Blut festsetzt. Die Erhöhung auf 0,3 Promille sollte vor allem dazu dienen, nicht trinkende Autofahrer zu schützen, bei denen dennoch ein geringfügiger Blutalkohol-Wert festgestellt wird. Sei es, weil sie alkoholhaltige Medikamente oder ein manchmal geringfügig alkoholhaltiges Getränk wie Kefir zu sich genommen haben. Außerdem gibt es Menschen, deren Körper selbst sog. endogenen Alkohol produziert. Medwedew will klare Regel: Nur nüchtern ans SteuerPräsident Dmitri Medwedew vertritt jedoch die Meinung, dass auch eine geringe Freigrenze reale Trunkenheit am Steuer provoziert und hat deshalb als Maßnahme zur Erhöhung der Verkehrssichrheit in einer Gesetzesinitiative die Rückkehr zur 0,0-Grenze vorgeschlagen. Gestern billigte der Duma-Ausschuss für Staatsaufbau dieses Vorhaben. Am 19. Mai wird es nun in erster Linie vor dem Plenum des zu mehr als zwei Dritteln aus Kreml-treuen Abgeordneten bestehenden Parlamentes verhandelt. Es scheint also gewährleistet, dass die Medwedew-Initiative durchkommt und maximal nur noch in Details korrigiert wird. Ausschuss-Vorsitzender Wladimir Pligin erklärte, dass das Problem des endogenen Alkohols durchaus existiere und ernst genommen werden müsse. Es sei allerdings ausreichend, wenn entsprechende Betroffene vor Gericht bei der Verhandlung über ihren Führerscheinentzug ein entsprechendes ärztliches Attest vorlegen würden. Ärztliche Atteste von zweifelhaftem juristischem WertViktor Trawin, Vorsitzender des Autofahrer-Rechtsschutzes sagte gegenüber der Zeitung Kommersant, die Rechtspraxis in Russland sei leider so, dass Richter bei Verhandlungen gegen Autofahrer meist nur die Darstellung der Verkehrspolizei gelten lassen würden. Irgendwelche ärztlichen Atteste werden einfach nicht beachtet. Außerdem weiß doch jeder, dass man derartige Papiere an jeder Ecke kaufen kann. Begrüßt wird von Trawin eine andere Neuerung, die mit der Gesetzesänderung verbunden ist: Die von der GAI bei Verkehrskontrollen eingesetzten Alkoholtester sollen nicht mehr als beweiskräftig anerkannt werden. Die Feststellung, ob ein Verkehrsteilnehmer alkoholisiert ist oder nicht, kehrt damit wieder in die alleinige Kompetenz der Ärzte zurück, die Blutproben nehmen. |
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