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Russland-Aktuell
Die Netzeitung von .RUFO
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Mittwoch, 29.08.2012 | |||
Oberstes Gericht weist Timoschenkos Berufungsklage ab |
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Julia Timoschenko wird die Unterzeichnung von Gasverträgen mit Russland vorgeworfen. Die Verträge gelten als unvorteilhaft für die Ukraine. Mit der Unterzeichnung im Januar 2009 habe sich Timoschenko über ihre Befugnisse als Premierministerin hinweggesetzt und die Interessen des Landes missachtet, so der Vorwurf. Im August 2011 wurde sie deswegen zu sieben Jahren Haft verurteilt.Timoschenko sieht sich als politisch VerfolgteTimoschenko selbst nennt ihre Verfolgung politisch motiviert. Sie sieht sich als Opfer ihres politischen Rivalen Viktor Janukowitsch, dem sie vor zwei Jahren bei den Präsidentenwahlen knapp unterlag. Das Oberste Strafgericht der Ukraine hat die Klage Timoschenkos gegen das Urteil nun allerdings zurückgewiesen. Das Kiewer Gericht, wo der Fall in erster Instanz verhandelt worden sei, habe alle Beweise vor der Urteilsfindung sorgfältig abgewogen. Im Berufungsverfahren sei das Verfahren dann noch einmal genau überprüft worden. Daher sei das Urteil gerechtfertigt, so das Kollegium des Obersten Strafgerichts. Verfahren Nummer zwei und drei in ProduktionGegen Timoschenko läuft bereits ein zweites Verfahren wegen Korruption. Der Oppositionspolitikerin wird Betrug vorgeworfen. Sie soll sich in den 90er Jahren als Chefin des Energiekonzerns EESU bereichert haben. Derzeit ist der Prozess unterbrochen. Timoschenko wird wegen eines Rückenleidens in einer Charkower Klinik behandelt. Derweil teilte die Staatsanwaltschaft mit, ein drittes Verfahren gegen die Politikerin eröffnen zu wollen, sobald sie wieder gesund geschrieben sei. In dem Fall gehe es um die Ermordung des einflussreichen Geschäftsmanns und Politikers Jewgeni Scherban, der 1996 erschossen wurde. Laut den Ermittlern steht Timoschenko hinter der Tat. Die Verteidigung bestreitet die Vorwürfe. Kandidatur bei der Parlamentswahl gecanceltAuf der politischen Bühne wird Timoschenko nicht so schnell wieder auftauchen. Die Wahlkommission hat ihre Kandidatur als Spitzenkandidatin der Einheitsopposition abgelehnt. Als Vorbestrafte dürften weder sie noch der ebenfalls einsitzende Ex-Innenminister Juri Luzenko für die Rada, das ukrainische Parlament kandidieren, heißt es zur Begründung. Am Dienstag hat auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sich des Timoschenko-Falls angenommen. Die Richter in Straßburg sollen entscheiden, ob die Strafverfolgung Timoschenkos politisch motiviert ist und die Persönlichkeitsrechte der Oppositionellen einschränkt. |
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