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Donnerstag, 24.12.2020

Russland Geschichte: Das Recht auf Privatbesitz

St. Petersburg. Am 24. Dezember 1990 wurde das Gesetz „Über den Besitz in der RSFSR“ vom Obersten Sowjet beschlossen. Erstmals taucht darin der Begriff „Privatbesitz“ wieder auf, der in der Sowjetunion jahrzehntelang ein Tabu war.

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Dieses Gesetz der RSFSR (Russische Sozialistische Föderative Sowjetrepublik - Teilrepublik der UdSSR) vom 24. Dezember 1990 betonte ganz im Geiste der Perestroika den gleichberechtigten Status verschiedener Besitzformen.

So heißt es dort u. a.: „Eigentum kann sich in privatem, staatlichem und städtischem Besitz sowie im Besitz von öffentlichen Vereinigungen (Organisationen) befinden.“

Weiterhin wird betont, dass der Staat keiner dieser Besitzformen Beschränkungen auferlegen oder Vorrechte einräumen darf.




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