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Damit soll es bald vorbei sein: Chodorkowski und Lebedew hinter Gittern. (Foto: TV)
Damit soll es bald vorbei sein: Chodorkowski und Lebedew hinter Gittern. (Foto: TV)
Dienstag, 31.05.2011
Aktualisiert 31.05.2011 16:02

Chodorkowski und Lebedew beantragen Haftentlassung

Moskau. Ex-Yukos-Chef Michail Chodorkowski und sein Ex-Geschäftspartner Platon Lebedew haben einen Antrag auf Aussetzung ihrer Haftstrafe auf Bewährung gestellt. Zuvor war darüber in einer Fernsehsendung berichtet worden.

Bei Russland-Aktuell
• Straßburg spricht Chodorkowski Entschädigung zu (31.05.2011)
Michail Chodorkowski schreibt in seinem Antrag, er bitte um Hafterlassung, weil das Gesetz ihm dies nach Verbüßung der Hälfte seiner Haftstrafe zubilligt. „Meine Schuld erkenne ich nicht an, da das Gerichtsurteil noch vor dem Europäischen Gerichtshof und vor dem Obersten Gericht Russlands angefochten wird“, heißt es weiter.

"Ich muss die Strafe nicht vollständig abbüßen"


Platon Lebedew weist in seinem Antrag auf das Recht auf Hafterlassung hin, „wenn das Gericht anerkennt, dass die Person zu ihrer Besserung die Strafe nicht vollständig abbüßen muss“: „Ich bin der Ansicht, dass ich die Strafe nicht weiter abbüßen muss, Beweise werde ich dem Gericht direkt vorlegen.“

Beide haben über die Hälfte ihrer 13 Jahre zählenden Haftstrafe abgesessen. Das Strafmaß wird ab 2003 gerechnet, als beide im Rahmen des „Yukos-Falls“ verhaftet worden waren. Im Dezember 2010 waren Chodorkowski und Lebedew im „zweiten Yukos-Prozess“ zu 14 Jahren Haft verurteilt worden, wobei die erste Haftstrafe eingerechnet wurde.

Bei Russland-Aktuell
• Chodorkowski im Fernsehen: Antrag auf Bewährung kommt (30.05.2011)
• Amnesty: Chodorkowski doch politischer Gefangener (25.05.2011)
• Fall Chodorkowski: Neue Perspektiven nach dem Urteil (24.05.2011)
• Berufung: Chodorkowski bekommt ein Jahr Straferlass (24.05.2011)
In einer Berufungsverhandlung wurde ihnen am 24. Mai ein Jahr erlassen. Chodorkowski hatte am Wochenende in einer Fernsehsendung des Staatssenders NTV angekündigt, er werde einen Antrag auf Bewährung stellen.

Die Sendung erregte Aufsehen in der russischen Öffentlichkeit, weil erstmals seit vielen Jahren ausführlich und „mit Verständnis“ über die Yukos-Affäre gesprochen wurde.

Ohne Schuldgeständnis realistisch?


Der Antrag wurde bereits am 27. Mai gestellt, stellt sich jetzt heraus. In der russischen Presse wird derweil diskutiert, inwieweit eine tatsächliche Entlassung auf Bewährung überhaupt realistisch ist.

Die Strafvollzugsordnung sieht vor, dass der Verurteilte bei der Antragsstellung „seine Schuld anerkennt“, und genau das tun Chodorkowski und Lebedew nicht.
Eine weitere Bedingung für frühzeitige Haftentlassung ist „die vollständige Begleichung des entstandenen Schadens“. Auch in dieser Hinsicht könnten Komplikationen auftauchen.

2008 hatten Chodorkowski und Lebedew schon einmal einen Antrag auf Haftentlassung gestellt und der war genau an diesen beiden entscheidenden Punkten gescheitert.
Das Strafgesetzbuch nennt allerdings keine derartigen Bedingungen. Auch das russische Verfassungsgericht habe bereits erklärt, dass ein Schuldeingeständnis keine Voraussetzung für eine vorzeitige Freilassung auf Bewährung sei, erklärte ein Chodorkowski-Anwalt.


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