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Nicht nur bei schlechten Straßenverhältnissen: Das Abblendlicht muss jetzt immer an sein! (Foto: Archiv/.rufo)
Nicht nur bei schlechten Straßenverhältnissen: Das Abblendlicht muss jetzt immer an sein! (Foto: Archiv/.rufo)
Freitag, 19.11.2010

Verkehrsregeln: Abblendlicht tagsüber jetzt Pflicht

Moskau. Ab Sonntag ist in Russland das Einschalten des Abblendlichts oder speziellen Tagfahrlichts für alle motorisierten Verkehrsteilnehmer grundsätzlich Pflicht. Das Gebot gilt ganzjährig, inner- wie außerorts.

Bisher waren russische Autofahrer nur außerhalb geschlossener Ortschaften verpflichtet, auch tagsüber das Licht einzuschalten. Die Maßnahme soll aufgrund ausländischer Erfahrungen die Verkehrssicherheit erhöhen – wird aber wohl bei gutem Wetter reihenweise zu leeren Autobatterien führen, weil sich die Automobilisten noch nicht angewöhnt haben, grundsätzlich nach jeder Fahrt das Licht auch wieder auszuschalten.

Kreisverkehr hat Vorfahrt


Eine andere Veränderung der Verkehrsregeln betrifft Kreisverkehre: Sofern dort das international übliche blaue Kreisverkehrszeichen aufgestellt ist, hat nach europäischem Vorbild der im Kreis fahrende Verkehr Vorfahrt. Bisher waren in Russland an Kreiseln meist gewisse Ein- und Ausfahrten als Hauptstraßen gekennzeichnet, ansonsten galt rechts vor links. Durch die Neuerung soll die Kapazität der Kreisel erhöht werden.

Bei Russland-Aktuell
• Neue russische Straßenverkehrsordnung tritt in Kraft (01.11.2010)
• Fünfmal höhere Strafe für schwarz getönte Autoscheiben (23.09.2010)
• Russische Polizei will Nummernschilder versteigern (21.07.2010)
• Russlands Straßenqualität: Nur 111. Platz weltweit (17.06.2010)
• Minister hält Verkehrspolizisten für „total krank“ (03.06.2010)

Ein Fußbreit mehr Recht für Fußgänger


Das – in Russland eher theoretische - Vorrecht von Fußgängern auf Zebrastreifen wurde ebenfalls etwas präzisiert: Autofahrer sind jetzt verpflichtet, den Fußgänger passieren zu lassen, wenn dieser einen ampelfreien Fußgängerüberweg auch nur betreten hat. In der früheren Redaktion musste der Fußgänger die Straße bereits überqueren, um in den Genuss des Vorrechts zu kommen.

Bei Überholverbot dürfen in Zukunft langsam fahrende Fahrzeuge wie Traktoren oder Fuhrwerke trotzdem überholt werden. Allerdings ist es ratsam, dabei nicht auf eine durch eine Doppellinie getrennte Gegenspur zu kommen – die Verkehrspolizisten können in solchen Situationen den Vorgang auslegen, wie es ihnen gefällt.

Ohnehin befürchten Autofahrer-Vertreter, dass die GAI-Beamten jetzt die Unwissenheit der Automobilisten über die Regeländerungen waidlich ausnutzen werden. Zwar gab es viele Medienberichte darüber, doch seien diese nicht immer inhaltlich korrekt gewesen.
Eine weitere Detailveränderung im Regelwerk betrifft originellerweise nur Verkehrspolizisten und Fahrlehrer: Sie waren bisher innerorts von der allgemeinen Gurtpflicht ausgeschlossen. Jetzt müssen sie sich auch anschnallen.



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