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30-01-2003 Panorama

Der Fall Kreklau

St. Petersburg. Seit fast vier Monaten sitzt der deutsche Geschäftsmann Siegfried Kreklau in St. Petersburg im Gefängnis. In offenen Briefen beklagt er „massive Folterungen und Menschenrechtsverletzungen in russischen Gefängnissen“, schildert seine haarsträubenden Haftbedingungen und wirft den deutschen Behörden Untätigkeit vor: „Dem deutschen Konsulat ist es egal, ob ich hier überlebe oder nicht.“ russland-www.aktuell.RU recherchierte: Es ergab sich ein persönliches Drama, aber doch in einer anderen Version als die Skandal-Geschichte des Häftlings Kreklau.

Zunächst, soweit feststellbar, einige Fakten zur Person: Siegfried Kreklau, Ende 40, ist seit etwa zehn Jahren in St. Petersburg geschäftlich engagiert wie auch privat gebunden. Er hat eine Importfirma aufgebaut, die harmlose Konsumgüter aus Deutschland einführt. Er versucht sich auch in anderen Geschäftsfeldern wie etwa Maschinenhandel. Seiner Attributik nach zu urteilen – Mercedes, Datscha, gute Anzüge – insgesamt mit gewissem Erfolg.

Allerdings firmiert Kreklau nicht als Inhaber und Chef seines Unternehmens, es wird offiziell von einer einheimischen „Strohfrau“ und Partnern betrieben. Kreklau, der trotz der langen Jahre in St. Petersburg nur sehr schlecht russisch spricht, sucht auch nicht den Kontakt zu anderen deutschen Geschäftsleuten in der Stadt: Dem einzigen etablierten Treffpunkt, dem „Wirtschaftskreis“ im Haus der deutschen Wirtschaft bleibt er all die Jahre fern, bei der „Delegation der deutschen Wirtschaft“ in St. Petersburg ist er ein unbeschriebenes Blatt.

Am 3. Oktober 2002 wird Siegfried Kreklau auf offener Straße von der Polizei kontrolliert und festgenommen. Der offizielle Grund: Er verfügt seit etwa einem Jahr nicht über ein gültiges Visum für Russland, auch ist der deutsche Reisepass abgelaufen. Dies ist ein klarer – und nicht mehr als Bagatelle abzutuender – Verstoß gegen das Aufenthaltsrecht für Ausländer in Russland. Und Grund zur Frage, warum Kreklau es offenbar vermied, rechtzeitig bei den Behörden wegen seiner Dokumente vorstellig zu werden.

Alles kein Zufall?

Der Ablauf der Festnahme, der weitere Verlauf der Ermittlungen wie auch Reaktionen aus Kreklaus Umfeld lassen den Schluss zu, dass seine Festnahme nicht der Zufallsfang einer Milizstreife war. Sondern eine geplante Aktion zum „Aus-dem-Verkehr-Ziehen“ eines lästig gewordenen Geschäftspartners mit Hilfe gedungener Milizionäre, gefolgt von einem vorbereiteten Akt von Auftragsjustiz, mit dem Kreklau endgültig in Haft genommen wird. Bei der Festnahme und einer anschließenden Wohnungsdurchsuchung (die bei einem Passvergehen ja nicht unbedingt sachdienlich ist) kommen Kreklaus Mobiltelefon und Rubel im Gegenwert von etwa 3000 Euro abhanden (womöglich das Honorar für die uniformierten Erfüllungsgehilfen?). Diese Verluste werden jedenfalls von ihm später in einer Eingabe aktenkundig gemacht.

Dass eine Festnahme in Russland nicht unbedingt wie im US-Krimi mit dem Verlesens der Rechte beginnen muss, erfährt Kreklau am eigenen Leib: Drei Tage wird er in einer Polizeiwache festgehalten, die Verhöre erfolgen ohne Dolmetscher und Anwalt, er darf auch nicht das deutsche Generalkonsulat anrufen. Am vierten Tag verlegt man ihn in das berühmt-berüchtigte Große Haus, die Stadtzentrale des Inlandsgeheimdienstes FSB mit angeschlossenem Untersuchungsgefängnis. Am gleichen Tag tritt ein von Kreklaus Bekannten engagierter Anwalt auf den Plan und kann ihn das erste Mal besuchen. Der Anwalt kommt nun fast täglich.

Kreklaus Haftbedingungen sind nach eigener Darstellung unmenschlich: „Eine Zelle, in der 24 Stunden am Tag grelles Licht brannte“, „kein Bett, sondern nur ein Gestell aus Holzbrettern, keine Matraze und keine Decken“, „die Heizung nicht in Betrieb, extreme Minusgrade“, das Essen „ungeniessbar“, dazu „ständige Schläge und Folterungen“.

Allerdings hat er sich weder gegenüber seinem damaligen Anwalt noch gegenüber einem deutschen Diplomaten, der ihn im Oktober und im November je zweimal besuchte, über körperliche Mißhandlungen beklagt. In der Tat befand er sich einmal in einer eiskalten Zelle, doch war dies nicht für „5,5 Wochen“, sondern nur für eine Nacht. Statt der russischen Gefängniskost wünschte Kreklau „deutsches Essen“.

„Vorwürfe ohne Grundlage“

In einer Stellungnahme gegenüber www.aktuell.RU erklärte das deutsche Generalkonsulat in St. Petersburg, Kreklaus Vorwurf gegen die deutsche Vertretung, er sei von ihr nicht betreut worden, „entbehrt jeder Grundlage“. Weiter heißt es in dem Schreiben: „Die Haftbedingungen in Russland sind bekanntermaßen nicht mit westeuropäischen Zuständen vergleichbar. K. war nach Kenntnis des Generalkonsulates zu keinem Zeitpunkt in einer überfüllten Zelle untergebracht. Bei einem der Besuchstermine war der Gefängnisdirektor anwesend und K. bestätigte bei dieser Gelegenheit mehrfach die akzeptablen Haftbedingungen und die korrekte Behandlung durch das Aufsichtspersonal. Erst nach Verlegung in das vierte Obergeschoss des ‚Isolators’ beklagte sich K. über verschlechterte Haftbedingungen – hauptsächlich wegen (von ihm erwünschter) Einzelhaft in einer dann allerdings sehr kalten Zelle. Nach Herzkomplikationen wurde K. von dort in ein ziviles Krankenhaus verlegt.“ Einen „Herzinfarkt“ – wie behauptet - hat Kreklau nach unseren Erkenntissen nicht gehabt, aber ernsthafte Herzprobleme.

Das Konsulat übernimmt nicht die Kosten für einen zusätzliche Krankenhauswoche, das Geld wird letztlich aus Kreklaus Umfeld bereit gestellt wird. „Eine Finanzierung durch das Konsulat war daher nach dem üblichen Grundsatz der Subsidarität staatlicher Hilfe nicht erforderlich“, schreiben die deutschen Diplomaten und betonen noch ihre Vermittlung in dieser Sache. Sprich: Wenn private Unterstützung da ist, braucht der Staat nicht einspringen. Das gleiche gilt auch hinsichtlich Kreklaus Vorwurf, die deutsche Seite habe ihn nicht mit überlebenswichtigen zusätzlichen Lebensmitteln unterstützt: Kreklau bekommt nämlich von seinen Petersburger Bekannten Nahrungsmittel ins Gefängnis geliefert.

Haftbefehl gegen einen Steuersünder

Dass sich die deutschen Diplomaten bei der Betreuung des Häftlings nicht unbedingt die Beine ausreißen, mag einen anderen naheliegenden Grund haben: Gegen Siegfried Kreklau besteht seit April 2002 ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Leipzig – wegen Steuerhinterziehung in 16 Fällen, verübt in den Jahren von 1993 bis 1998.

Insgesamt beläuft sich die bei Umsatz-, Lohn-, Einkommens- und Gewerbesteuer angeblich hinterzogene Summe auf über 250.000 Mark. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft bezeichnete dies gegenüber www.aktuell.RU als „erhebliche Straftaten“. Am 18. Oktober habe die Staatsanwaltschaft Leipzig von den Petersburger Behörden erfahren, dass der Gesuchte dort festgenommen wurde, drei Tage später antwortete Leipzig, dass man an einer Auslieferung interessiert sei. Etwa zeitgleich wird dieser über Interpol verbreitete Haftbefehl auch Kreklau präsentiert, was zur Folge hat, dass die Ermittler ihm angeblich körperlich übel zusetzen. Sie wollen wissen, wo er zwei Millionen Mark versteckt hat, mit denen er vermeintlich aus Deutschland geflohen sei. Laut Kreklau haben die Fahnder aber Verständnisprobleme mit dem deutschen Dokument, die fragliche Summe war in Wirklichkeit der Gesamtumsatz seines deutschen Unternehmens in der fraglichen Zeit.

Dann geschieht jedoch etwas Unerwartetes: Siegfried Kreklau kommt frei. Sein Anwalt Alexander Lapin hat sich inzwischen durch die Protokolle und Gerichtsentscheidungen gearbeitet, die wegen des Visa-Vergehens zur Verhaftung geführt hatten. Sie strotzen nur so von Form- und Verfahrensfehlern (was ebenfalls für den „bestellten“ Charakter der Festnahme spricht). Es gelingt dem Advokaten deshalb, bei einer Sitzung des zuständigen Stadtbezirksgerichts am 29. Oktober die Freilassung seines Mandanten zu erwirken.

Ein paar Schritte in Freiheit

Der Triumph der Gerechtigkeit ist aber nur von kurzer Dauer: Kreklau und Lapin machen sich auf den Weg zum Konsulat, werden aber nach 100 Metern von drei Herren aufgehalten: einer ist von Interpol, zwei von der russischen Staatsanwaltschaft. Kreklau wird als neuer Festnahme-Grund der Interpol-Haftbefehl aus Deutschland präsentiert. Es geht wieder ins Gefängnis – nun als potentieller Auslieferungshäftling. Bis die Staatsanwaltschaft Leipzig allerdings das komplette, auch ins Russische übersetzte Auslieferungsersuchen nach Russland schickt, vergeht einige Zeit: Es wird – trotz Appellen des Konsulates zur Eile wegen Kreklaus Gesundheitszustand - erst Anfang Januar auf den Weg gebracht. Zwei weitere lange Monate, in denen Psyche wie Physis von Siegfried Kreklau auf eine schwere Probe gestellt werden.

Nachdem Kreklau zweimal per Notarzt ins Krankenhaus eingeliefert werden musste, wird für ihn als neuer Unterbringungsort das St. Petersburger Gefängniskrankenhaus Nr. 4 bestimmt. Auch von hier schildert er in seinen Kassiber vom 7. Januar unerträgliche und unmenschliche Zustände: „15 bis 20 Personen in einem Raum von 15 Quadratmetern“, Infektionskrankheiten wie Aids, TBC und Hepatitis“, „überhaupt keine Medikamente und kein Verbandsmaterial“, „kein warmes Wasser“, „zu trinken nur Wasser aus der Leitung“.

Kreklaus Schilderungen der Umstände im Gefängniskrankenhaus mögen zutreffend sein, wenn gleich nach den bisherigen Erkenntnissen guter Grund besteht, seine schriftlichen Aussagen nicht auf die Goldwaage zu legen. Und jetzt erst recht: Denn im Gefängniskrankenhaus hat Siegfried Kreklau, wie er selbst schreibt, Juri Schutow kennengelernt, den wohl prominenstesten Untersuchungshäftling St. Petersburgs – jedenfalls der einzige, der es schaffte, drei Jahre nach seiner Verhaftung erneut als Abgeordneter ins Stadtparlament gewählt zu werden. Der dubiose Lokalpolitiker wurde vor vier Jahren verhaftet, seitdem schleppen sich die Ermittlungen und die gerichtliche Aufarbeitung dahin. Vorgeworfen wird ihm nicht weniger als die Leitung einer kriminellen Bande, der acht Mordaufträge und vier Mordanschläge angelastet werden. Auch Schutow hat nennenswerte Gesundheitsprobleme.

Klagen aus der Luxus-Zelle

Was Kreklau in seinen Briefen verschweigt: Inzwischen hat er bereits in Schutows Zweimannzelle Quartier nehmen können. Endlich hat er Glück im Unglück. Denn bei solchen ebenso prominenten wie einflussreichen Herrschaften herrschen auch hinter Gitter andere Umstände: Nach - selbstverständlich unbestätigten - Berichten gibt es hier Teppichboden, Fernseher, Dusche, anständige Verpflegung und auch immer etwas Feines zu trinken. Das ganze kostet natürlich nicht wenig, aber das Geld ist offenbar da – und die Gefängnisverwaltung spielt bei dergleichen VIP-Service gerne mit: „Die Wärter sind da mehr Kellner“, so ein Informant. Ein anderer Langzeit-Luxus-Untersuchungshäftling soll sogar ein Solarium in der Zelle haben. Schutow verfügt offenbar über zwei andere sehr praktische, wenn auch offiziell kaum erlaubte Dinge: ein Mobiltelefon und eine Videokamera.

Jedenfalls will Kreklau parallel zu seinen Schreiben auch eine Botschaft auf Video aufgezeichnet und „herausgeschmuggelt“ haben – und er spricht von der Möglichkeit, Interviews zu geben. Als Kontaktadresse firmiert Schutows Abgeordnetenbüro und eine ihm nahe stehende Zeitung. Parallel bittet er um Sachspenden, nicht für sich, sondern für das angeblich so armselig ausgestattete Gefängnishospital. Die Verteilung übernähme dann das Büro Schutow.

Bei www.aktuell.RU
• Dokumentation: Die Briefe von Siegfried Kreklau
• Skandal im Sperrbezirk – Kommentar zum Fall Kreklau
• Who is who: Juri Schutow

Die Bitte von www.aktuell.RU um Bereitstellung des Videos blieb ohne Resultat. www.aktuell.RU hat letztlich auch darauf verzichtet, sich um einen direkten Kontakt mit Kreklau zu bemühen, da wir ihn nach Prüfung seiner Briefe nicht als zuverlässige Quelle über die Haftbedingungen und Umgangsformen in russischen Gefängnissen betrachten können.

Nach Auskunft der St. Petersburger Staatsanwaltschaft wird die Entscheidung über die Auslieferung Kreklaus in Kürze von der nun zuständigen Generalstaatsanwaltschaft in Moskau getroffen.

(ld/rUFO)

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