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| foto: rUFO | |
Freitag, 14.03.2003
Gericht soll nackten Männern in die Tasche greifen
St. Petersburg. Auch ohne flächendeckendes Rechtsschutz-Versicherungswesen entwickeln manche Russen geradezu deutsche Klagefreudigkeit: So hat eine Kleingärtnerin im Gebiet Orjol ihren Nachbarn auf Schmerzensgeld verklagt, weil auf dessen Grundstück sich jedes Wochenende nach der Banja nackte Männer im Schnee wälzen oder in den Teich hüpfen.
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Eine erste Klage gegen den Bau des Schwitzhauses als solches hat die Klägerin S. bereits verloren, bereichtet das Datscha-Fachblatt „Waschi 6 sotok“ . Ihrem Nachbarn gelang es darzulegen, dass seine Banja allen Regeln entsprechend errichtet wurde. Entsprechend erlaubt er es sich weiterhin, mit seinen Freunden die Banja auch nach allen Regeln zu benutzen, wozu traditionell der von Lustgeschrei begleitete abkühlende Sprung in den Schnee oder ins Wasser gehört – selbstverständlich nackend.
Doch jetzt fordert die Klägerin in einem weiteren Verfahren wegen der nachbarlichen Freikörperkultur moralischen Schadenersatz: Sie legte dem Gericht ein Gutachten ihres Psychiaters vor, wonach es ihr verboten sei, „unbekleidete Männer zu betrachten, da dies bei Frau S. psychopathische Reaktionen hervorruft“.
Die Idee, eine immergrüne blickdichte Hecke zwischen den Grundstücken zu pflanzen, ist offenbar von den Konfliktparteien noch nicht in Betracht gezogen worden.
(ld/rUFO)
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