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Wirtschaft & Geld     

14-03-2003 Wirtschaft & Geld

Freie Bahn für Devisenausfuhr

St. Petersburg. Am Montag treten neue Regeln für die Ausfuhr von Bargeld aus Russland in Kraft – erfreulicherweise sehr liberale. Ausländer werden in Zukunft nicht mehr das Problem haben, dass ihre Reisekasse wegen Fußangeln des Devisenausfuhrgesetzes bei der Ausreise vom Zoll beschlagnahmt wird. Es sei denn, sie fahren durch Weißrussland.

Bei www.aktuell.RU zuletzt zu diesem Thema
• Russland öffnet die Grenzen für Bargeld (7.2.03)
Bislang konnten Ausländer aus Russland nur maximal soviel Devisen ausführen, wie sie bei der Einreise auf ihrer Zollerklärung deklariert hatten. Wegen Nichtwissens, verlorener oder nicht abgestempelter Zollerklärungen kam es deshalb in der Vergangenheit immer wieder vor, dass arglose Reisende am Zoll um ihre Barschaft erleichtert wurden. Gegen Neujahr endete ein solcher Vorfall auf dem Petersburger Flughafen sogar mit Blutvergießen: Ein Zöllner zog während der Klärung der Umstände so heftig die Türe seiner Amtstube hinter sich zu, dass einer rusisschen Pianistin, der Ehepartnerin des mit „illegaler“ Valuta ertappten Deutschen, ein Fingerglied abgetrennt wurde.

Jetzt sind derartige Tragödien eigentlich ausgeschlossen: Russen wie Ausländer dürfen bis zu einem Gegenwert von 3.000 Dollar Bargeld undeklariert ausführen. Für Summen bis 10.000 Dollar muss eine Zollerklärung ausgefüllt werden – sonst nichts. Noch höhere Summen im Gepäck ausländischer Reisender müssen wie gehabt durch eine Einfuhrzollerklärung legitimiert werden.

Salans informiert
• Änderungen der Gesetzgebung über die Devisenausfuhr
Details der Neuregelung sind aus einer Information der Petersburger Filiale der internationalen Rechtssberatung Salans zu erfahren, die www.aktuell.RU freundlicherweise zur Verfügung gestellt wurde.

Wer allerdings auf dem Landweg durch Weissrussland nach Westen fährt, sollte seine Barschaft nach wie vor knapp halten: Mehr als 1.500 Dollar dürfen die Brudernation nämlich ohne Zollerklärung und offizielle Bankbescheinigung nicht wieder verlassen – wobei der „Devisenschmuggler“ auch noch bis zu drei Tage in einer Zelle zu bringen darf und anschliessend von der erlaubten Geldmenge auch noch 350 Dollar Strafe einbehalten werden.

(ld/rUFO)

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