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29-12-2003 Politik

Freispruch für Wissenschaftler Danilow

Valentin Danilow (foto: newsru.com)St. Petersburg. Ein Krasnojarsker Schöffengericht hat den Physiker Valentin Danilow vom Vorwurf der Spionage und des Betrugs freigesprochen. Der Wissenschaftler hatte 1999 mit China einen Vertrag über die Herstellung einer Versuchsapparatur zur Simulation kosmischer Einflüsse auf Satelliten abgeschlossen. Die Spionagefahnder des FSB sahen darin einen Verrat von Staatsgeheimnissen und hielten Danilow 19 Monaten lang in Untersuchungshaft.

Acht der zwölf Schöffen am Krasnojarsker Gebietsgericht konnten jedoch in den Danilow zur Last gelegten Vergehen keine Straftatbestände entdecken. Darauf schloss sich die Richterin der Mehrheitsmeinung an und verkündete einen Freispruch in allen Anklagepunkten, berichtete die Danilow-Anwältin Jelena Jewmonowa nach der Sitzung. Das Verfahren war – wie bei Spionageprozessen in Russland üblich – unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt worden. Urteile der erst vor kurzem durch eine Gerichtsreform neu geschaffenen Schöffengerichte können nicht mehr auf dem Kassationsweg angefochten werden.

„In der Tat scheint es bei uns jetzt Anzeichen für Justizgerechtigkeit zu geben“, sagte Danilow in einem Radiointerview nach dem Urteil. Es gebe in Russland aber nach wie vor „nur einen geringen Prozentsatz an Richtern, die solch mutige Entscheidungen auf Grundlage des Rechts treffen können“, so Danilow.

Selbst für die Verteidigerin des 53 Jahre alten Physikers kam der Freispruch unerwartet. Die Staatsanwaltschaft hätte in dem Prozess alles unternommen, um es der Verteidigung unmöglich zu machen, Beweise zur Unschuld des Wissenschaftlers vorzulegen, sagte Jewmonowa. Hauptargument der Verteidigung war, dass die von Danilow an China übergebenen Technologien schon vor zehn Jahren nicht mehr als geheim eingestuft wurden. Der Angeklagte hatte beteuert, nur aus frei zugänglichen Quellen zu beschaffende Informationen weitergegeben zu haben. Auch der Vorwurf, dass Danilow mit seinem Vertragsabschluss 466.000 Rubel (etwa 13.000 Euro) aus Mitteln seiner Universität veruntreut habe, wurde in dem Prozess nicht bestätigt.

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Beim Inlandsgeheimdienst FSB gilt der 29. Dezember in Zukunft dagegen wohl als schwarzer Tag: Denn auf den Tag genau vor genau vier Jahren wurde in einem ähnlichen Verfahren wegen „Landesverrat in Form von Spionage“ von einem St. Petersburger Gericht der Umweltschützer und Reaktorsicherheitsexperte Alexander Nikitin freigesprochen. In beiden Fällen hatten die Spionagefahnder des FSB über Jahre hinweg verbissen versucht, die ins Ausland übermittelten Informationen rückwirkend als Staatsgeheimnisse zu definieren – und die vermeintlich Schuldigen für lange hinter Gitter zu bringen. Bei einem Schuldspruch drohten Danilow wie Nikitin bis zu 20 Jahre Haft.

Zwischenzeitlich wurden aber auch in den nicht minder zweifelhaften Landesverrats-Verfahren gegen den Militärjournalisten Grigori Pasko oder den Wissenschaftler Anatoli Babkin kurze oder zur Bewährung ausgesetzte Haftstrafen verhängt.
(ld/.rufo)

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