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Aktualisiert 11.11.2010 18:14

Russland - Auf dem Weg zur Demokratie

Viele bezweifeln, dass Russland den Weg zu Rechtsstaat und Demokratie je schaffen wird, andere sehen den Willen zur Modernisierung und das Engagement, aber einig sind sich alle: Es muss noch viel verändert und verbessert werden. Russland ist nach seiner Verfassung ein demokratischer föderativer Rechtsstaat.



Ein zentrales Problem ist die Korruption. Zahlreiche Gesetze und Kampagnen sollen die Korruption eindämmen. Meist aber geht es nach dem alten russischen Sprichwort: "Die unbeugsame Härte des russischen Gesetzes wird nur durch die Unmöglichkeit ausgeglichen, es durchzusetzen."



Fakten



Staatsname: Russische Förderation

Staatsform: Präsidialdemokratie mit föderativem Staatsaufbau seit 1991

Staatsoberhaupt: Dmitri Medwedew seit 2008

Regierungschef: Wladimir Putin seit 2008

Amtssprache: Russisch



Verwaltungsgliederung



Die höchste Ebene der Verwaltung sind acht Föderationskreise.



1. Nordwestrussland (Sankt Petersburg)

2. Zentralrussland (Moskau)

3. Südrussland ( Rostow am Don)

4. Wolga ( Nischni Nowgorod)

5. Ural (Jekaterinburg)

6. Sibirien (Krasnojarsk)

7. Russisch-Fernost ( Chabarowsk)

8. Nord-Kaukasus (Pjatigorsk)



Diese bestehen aus 21 Republiken, neun Regionen, 46 Gebieten (Oblast'), zwei Städten föderalen Ranges, einem autonomen Gebiet und vier autonomen Bezirken ("Föderationssubjekte").



Republiken: Adygien, Altai, Baschkortostan (bis 1992 Baschkirien), Burjatien, Dagestan, Inguschische Republik, Kabardinisch-Balkarische Republik, Kalmykien, Karatschalsch-Tscherkessische Republik, Karelien, Komi, Marij El, Mordwinien, Sacha (Jakutien), Nord-Ossetien, Tatarstan, Tyva, Udmurtische Republik, Chakassien, Tschetschenische Republik, Tschuwaschische Republik.



Regionen: Altai, Krasnodar, Krasnojarsk, Primorje, Stawropol, Chabarowsk, Perm, Kamtschatka, Trans-Baikalien.



Gebiete (Oblast): Amur, Archangelsk, Wolgograd, Belgorod, Brjansk, Iwanowo, Irkutsk, Jaroslawl, Kaliningrad, Kaluga, Kemerowo, Kirow, Kostroma, Kurgan, Kursk, Leningrad, Lipezk, Magadan, Moskwa (Moskau), Murmansk, Nischni Nowgorod, Nowgorod, Jekaterinburg, Omsk, Orenburg, Orjol, Pensa, Pskow, Rostow am Don, Rjasan, Samara, Saratow, Sachalin, Swerdlowsk, Smolensk, Tambow, Twer, Tomsk, Tula, Tjumen, Uljanowsk, Tscheljabinsk, Wladimir, Wolgograd, Wologda, Woronesch.



Städte föderalen Ranges: Moskau, St. Petersburg



Autonome Gebiete: Jüdisches Autonomes Gebiet



Autonome Bezirke: Nenzen, Jamal-Nenzen, Chanten und Mansen, Tschuktschen.



Parteien

Die Parteienlandschaft in Russland ist zwar recht bunt, aber die Macht hat das als "Kreml-Partei" bezeichnete "Einige Russland". Bei der letzten Duma-Wahl erhielt sie gut zwei Drittel der Stimmen.

Ihr zur Seite steht das "Gerechte Russsland". Opposition in der Staatsduma üben die Kommunisten von der KPRF und die Liberaldemokraten (LPDR), die seit den Dumawahlen 1993 immer im Parlament vertreten sind.

Die liberalen Parteien "Jabloko" und SPS sind seit 2003 nicht mehr in der Duma vertreten. Die größte Schwäche der Linksliberalen ist ihre Zerstrittenheit untereinander.


Wahlsystem

Für die Wahl zum Parlament, der Duma, gibt es seit 2007 keine Mindestwahlbeteiligung mehr. In Russland gilt seit 2007 die Verhältniswahl, jeder Wähler hat eine Stimme. Eine Partei-Liste zieht nur dann in die Duma ein, wenn sie mehr als sieben Prizent der abgegeben Stimmen erhält.

Die Legislative setzt sich aus Unterhaus (Staatsduma) und Oberhaus (Föderationsrat) zusammen. Die Duma wird für vier Jahre gewählt. Ab 2012 wird der Staatspräsident für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt.
Staatsorgane

Präsident

Der Präsident wird ab 2012 durch Direktwahl für sechs Jahre bestimmt und ist maximal zwei Legislaturperioden in Folge im Amt. Er ist die Vertretung des Landes nach innen und nach außen und bestimmt die Richtlinien der Innen- und Außenpolitik. Für die Bürger ist er der Garant der Verfassung, der Rechte und Freiheiten.

Er besitzt die Schlichtungskompetenz bei Streitigkeiten unter den Staatsorganen. Die Regierungssitzungen werden von ihm geleitet. Die Verantwortung für das Funktionieren des Staatsapparates obliegt ihm.

Der Präsident unterzeichnet und verkündet die Bundesgesetze, für die er ein Vetorecht hat. Wenn der Präsident ein Gesetz ablehnt, verhandeln die Duma und der Förderationsrat erneut. Billigen beide Kammern das Gesetz mit einer Zweidrittel-Mehrheit, so ist der Präsident überstimmt und das Gesetz wird verabschiedet.

Das Staatsoberhaupt erlässt Dekrete (Präsidialverordnungen) mit Gesetzeskraft und kann ein Referendum ansetzen. Er ergreift Maßnahmen zum Schutz der Souveränität des Staates, seiner Unabhängigkeit und Integration.

Als Oberbefehlshaber der Streitkräfte bestätigt er die Militärdoktrin der Russischen Förderation und kann mit Zustimmung des Föderationsrates den Kriegs- und Ausnahmezustand verhängen.

Der Präsident ernennt und erlässt die Regierung, den Sicherheitsrat, den bevollmächtigten Vertreter des Präsidenten in den föderalen Bezirken und Regionen, den Staatsrat und das Oberkommando der Streitkräfte. Außerdem kann er die Staatsduma auflösen und neue Wahlen ansetzen.

Er bestimmt die Gouverneure in Städten und Regionen nach Vorlage einer Kandidatenliste durch die stärkste Partei im entsprechenden Regionalparlament.
Regierung

Der Vorsitzende der Regierung ist der Ministerpräsident. Die Regierung übt die vollziehende Gewalt aus. Sie kann Regierungsverordnungen und Anordnungen erlassen und bestimmt die grundliegende Richtung der Regierungstätigkeit und organisiert die Regierungsarbeit.

Dem Präsidenten schlägt sie die Struktur der Exekutivorganie und die Kandidaten für die Ämter des stellvertretenden Regierungsvorsitzenden und der Bundesminister vor.

Bundesversammlung

Die Bundesversammlung ist das vertretende und gesetzgebende Organ.Sie besteht aus zwei in der Regel getrennt tagenden Kammern (Staatsduma-Unterhaus, Föderationsrat-Oberhaus).

Die Beschlüsse werden in der Regel mit der Mehrheit ihrer Mitglieder gefasst. Die Bundesversammlung bildet Komitees und Kommisionen und ernennt und entlässt den Vorsitzenden der Zentralbank. Jede der zwei Kammern wählt aus ihren Reihen einen Vorsitzenden und mehrere stellvertretende Vorsitzende.

Staatsduma

Die Staatsduma besteht aus 450 Abgeordneten. Sie wird für vier Jahre direkt über Listen gewählt. Sie beschließt Bundesgesetze und den Staatshaushalt.

Die Bundesgesetze leitet sie anschließend dem Förderationsrat zu. Legt der Förderationsrat das Gesetzt der Duma erneut vor, kann diese die Einwände des Förderationsrates mit einer Zweidrittel-Mehrheit überstimmen. Die Duma ist verantwortlich für die Ernennung und Entlassung der Menschenrechtsbeauftragten.

Förderationsrat

Der Förderationsrat besteht aus 178 Senatoren (jeweils zwei aus einem Föderationssubjekt). Er ernennt und erlässt die Richter der Bundesgerichte, den Generalstaatsanwalt, die Richter des Verfassungsgerichts, des Obersten Gerichts und des Obersten Schiedsgerichts. Er entscheidet den Einsatz der Streitkräfte außerhalb der Russischen Förderation und muss der Verhängung des Kriegs- und Ausnahmezustandes zustimmen.

Mit einer Zweidrittel-Mehrheit entscheidet er – wenn das Amtsenthebungsverfahren von der Duma eingeleitet wird - über die Amtsenthebung des Präsidenten.

Verfassung

Die Verfassung der Russischen Förderation wurde durch eine Volksabstimmung am 12. Dezember 1993 angenommen. Die russische Verfassung räumt dem Präsidenten große exekutive Machtbefugnisse ein. Dies bedeutet für die russische Politik, dass sie in besonderem Maße von der Wahl ihres Präsidenten abhängig ist. Die Verfassung beinhaltet klare demokratische und rechtsstaatliche Prinzipien.

Russland ist demnach ein "demokratischer föderativer Rechtsstaat mit republikanischer Regierungsform". Besonderes Glanzstück ist der Grundrechtsteil, der - vergleichbar mit dem deutschen Grundgesetz - am Anfang der Verfassung steht.

Allerdings weicht die Verfassungspraxis oft stark von der Verfassungsnorm ab.

Die Verfassung hat erstmals in der Geschichte Russlands ein klares Normensystem vorgegeben. So beginnt dessen Stufenleiter mit dem "Verfassungsausführungsgesetz" und führt über die einfachen föderalen Gesetze, die Dekrete, Verordnungen und Verfügungen zum "Kompetenzabgrenzungsvertrag" zwischen der Föderation und den Regionen zu den Gesetzen der einzelnen Republiken.

Verfassungsänderungen sind äußerst schwierig, da die Verfassungsväter verhindern wollten, dass die russische Verfassung beliebig geändert und politisch instrumentalisiert werden kann.


Militär

Die Armee ist in sieben Wehrbereichskommandos unterteilt. Die Teilstreitkräfte umfassen Marine (mit der Nordmeerflotte, der Schwarzmeerflotte, der Ostseeflotte und der Pazifikflotte), Heer, Luftwaffe und Luftlandekräfte (mit der Eliteeinheit "Speznas").

Die russische Armee sieht sich nach wie vor in der Tradition der Roten Armee. So ist die alte Flagge der Sowjetunion (mit Hammer und Sichel), unter der im Zweiten Weltkrieg/Großen Vaterländischen Krieg das nationalsozialistische Deutschland besiegt wurde, heute die offizielle Armeeflagge.

Russland unterhält eine Wehrpflichtarmee mit Militärbasen im Ausland. Der Wehrdienst in Russland dauert ein Jahr. Alle jungen Männer im Alter von 18 bis 27 Jahren fallen unter die allgemeine Wehrpflicht.

Die Verfassung schreibt mittlerweile eine Alternative zum Militärdienst vor, es fehlt jedoch ein Gesetzestext, der die Einzelheiten regelt.

Neben der eigentlichen Armee gibt es parallel dazu separate Spezialeinheiten (OMON, SOBR, ALFA, Vympel, Bogatyr, verschiedene Untereinheiten der Miliz), die dem Innenministerium oder dem Geheimdienst FSB unterstehen.
Diese Einheiten zählen weit über hunderttausend Mann und sind sogar teilweise mit schwerem Kriegsgerät (Panzer, Kampfhubschrauber) ausgestattet.


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