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Kaliningrad    

Überblick : Sonderwirtschaftszone    

Wer in den Genuss der Sonderwirtschaftszonen-Vergünstigungen kommen will, muss mindestens 30 % Produktionsleistung bringen (Foto: gim/.rufo)Um die Standortnachteile abzuschwächen, die Kaliningrad durch die Exklavenlage entstanden, wurde das Gebiet 1991 zur Freien Wirtschaftszone erklärt. Weitreichende Zoll- und Steuervergünstigungen sollten den wirtschaftlichen Aufschwung herbeizuführen und Kaliningrad zum „Hongkong“ Russlands werden lassen.



Unsichere Rechtslage

Da die russische Zentralregierung der Exklave diesen wirtschaftlichen Sonderstatus nur höchst widerwillig zustand und später mehrmals versuchte, die einmal zugestandenen Privilegien wieder rückgängig zu machen, war die Sonderwirtschaftszone von Beginn an immer wieder in ihrer Existenz bedroht.

Gesetzliche Festschreibung

Die Kaliningrader Gebietsverwaltung setzte sich dann erfolgreich für eine gesetzliche Verankerung der Steuer- und Zollvergünstigungen ein. 1996 wurde das „Föderale Gesetz über die (nunmehr so genannte) Sonderwirtschaftszone im Kaliningrader Gebiet“ verabschiedet. Doch auch die gesetzliche Festschreibung hat die Abneigung der russischen Zentralregierung gegen die zugestandene Souveränität nicht vermindert: Unverändert gab es auch nach 1996 immer wieder Versuche, die Sonderbestimmungen einzuschränken bzw. aufzuheben.

Investitionsanreize für ausländische Investoren

Das ungeachtet der politischen Querelen seit 1996 geltende Gesetz ermöglicht den zollfreien Im- und Export von Halbfabrikaten, durch deren Weiterverarbeitung in Kaliningrad ein Mehrwert von mindestens 30 Prozent geschaffen wird. Zudem wird der zollfreie Import von Waren für den Endverbrauch erlaubt. Unternehmen erhalten damit beispielsweise auch die Möglichkeit, Waren zollfrei in das russische Kernland einzuführen.

Wegen der Unsicherheit über den Fortbestand der Sonderwirtschaftszone zeigen ausländische Investoren nur in geringem Umfang Interesse an einem Engagement in Kaliningrad. Die Summe des investierten Kapitals ist weit hinter den Erwartungen zurückgeblieben.

Perspektiven

Nach wie vor werden die Privilegien der Sonderwirtschaftszone von der Moskauer Regierung in Frage gestellt. Experten rechnen damit, dass der gesamte Handel in Zukunft den allgemeinen russischen Zollgesetzen unterstehen wird - bereits jetzt wird für eine zunehmende Zahl von Warentypen die zollfreie Einfuhr nicht mehr gewährt. Die Steuer- und Zollprivilegien im Bereich Produktion und Weiterverarbeitung sollen hingegen bestehen bleiben.

(jm/.rufo)



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Öffentlicher Nahverkehr. (Foto: Mischke/.rufo)

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