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Eine Stimme gegen alle Kandidaten: In Russland kann man auch negativ wählen. (foto: rufo)
Eine Stimme gegen alle Kandidaten: In Russland kann man auch negativ wählen. (foto: rufo)
Montag, 14.11.2005

Verfassungsgericht erlaubt Anti-Wahlwerbung

Moskau. Das russische Verfassungsgericht hat eine überraschende Entscheidung zugunsten der Meinungsfreiheit getroffen: Bürger dürfen auch weiterhin dafür werben, bei Wahlen „gegen alle Kandidaten“ zu stimmen.

Die Klage eingereicht hatte der russische Menschenrechtsbeauftragte Wladimir Lukin. Bei ihm hatte sich ein Bürger namens Botschkow beschwert, der einen Strafbefehl über 1000 Rubel (ca. 30 Euro) bekommen hatte, weil er während der Duma-Wahl 2003 Flugblätter mit der Aufforderung, „gegen alle“ zu stimmen, hergestellt und verteilt hatte. Die Behörden sahen darin einen Verstoß gegen das Wahlgesetz, das eine Finanzierung von Wahlpropaganda nur aus den offiziellen Wahlkampf-Fonds der Parteien und Kandidaten erlaubt.

Wie Lukin vor Gericht darlegte, wird auf diese Weise die von der Verfassung gewährte Meinungs- und Informationsfreiheit der Bürger verletzt: Da hinter dem Kreuzchen „gegen alle“ – immerhin eine bei den meisten russischen Wahlen vorgesehene Version der politischen Willensäußerung – logischerweise nie ein Bewerber steht, werde somit eine legale Werbung für diese Wahlaussage von vornherein unmöglich gemacht.

Verfassungsrichter treten dem Kreml-Team auf den Schlips

Das Verfassungsgericht schloss sich dieser Argumentation voll und ganz an – und widersprach damit der Position, die von der gegenwärtigen Staatsmacht vertreten wird: Sowohl die Duma-Mehrheitspartei „Einiges Russland“, der Föderationsrat wie auch der Kreml-Vertreter beim Verfassungsgericht hatten sich für die Abweisung der Klage ausgesprochen.

Denn dem Regierungsblock ist die Möglichkeit, bei Wahlen „gegen alle“ zu stimmen, schon länger ein Dorn im Auge: Das Kreuzchen bei „gegen alle“ wird als destruktiv und eine Werbung für diese Wahlmöglichkeit gar als Sabotage am demokratischen Prozess gesehen.

Tatsächlich kann es vorkommen, dass Wahlen wiederholt werden müssen, weil „gegen alle“ mehr Stimmen bekommen hat als der bestplazierte Bewerber. So geschah es beispielsweise 2000 bei Bürgermeisterwahlen in der Stadt Serpuchow, wo der Amtsinhaber nur 23 Prozent erhielt – während „gegen alle genannten Kandidaten“ 40 Prozent votierten. Nach einem halben Jahr siegte bei Neuwahlen dann ein Oppositionsbewerber.

“Gegen alle“ ist oft die einzige echte Alternative

Angesichts der in Russland bei regionalen wie überregionalen Wahlen immer penetranteren adminstrativen Einmischungen – etwa in Form von Streichungen unliebsamer Kandidaten wegen angeblicher Regelwidrigkeiten bei der Registrierung – bekam die in Westeuropa fast unbekannte Wahl-Option „gegen alle“ in letzter Zeit als Möglichkeit zum bewusst demokratischen Protest wieder mehr Gewicht.

Kreml-Oppositionelle fürchten deshalb, dass das Verfassungsgericht mit seiner Entscheidung den Protestwählern letztlich eine Bärendienst erwiesen hat: Die Staatsmacht wird umso mehr versuchen, durch Wahlrechtsänderungen dieses aus der Perestrojka-Zeit stammende politische Unikum ganz zu liquidieren.
(ld/rufo)


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... und in der Ferne glänzen die goldenen Kreml-Kuppeln vor dem Winterpanorama der Stadt Moskau. Das historische Moskau, das "Goldköpfige" genannt, hatte 40x40 goldene Kirchenkuppeln. ( Topfoto: mig/.rufo)




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