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Generalstaatsanwaltschaft (Foto: www.newsru.com)
Generalstaatsanwaltschaft (Foto: www.newsru.com)
Mittwoch, 19.03.2003

Staatsanwaltschaft verbietet Rückgabe der Baldin-Sammlung

Moskau. Die russische Generalstaatsanwaltschaft hält die Rückgabe der so genannten „Baldin-Sammlung“ an die Bremer Kunsthalle für ungesetzlich. Die 364 Exponate seien zwar 1945 auch nach russischem Recht gesetzwidrig in die Sowjetunion gelangt, heißt es in der Erklärung der Behörde vom Dienstag. Inzwischen seien die Eigentumsansprüche der Kunsthalle jedoch verjährt.

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