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19-04-2002 Politik

Neues Einbürgerungs-Gesetz verabschiedet

St. Petersburg (ld) Die Staatsduma hat heute in dritter und letzter Lesung ein neues Gesetz über die Erteilung der russischen Staatsbürgerschaft angenommen. Um russischer Bürger zu werden, müssen ausländische oder staatenlose Bewerber mindestens fünf Jahre mit einer Aufenthaltsgenehmigung im Land gelebt haben. Auch wird der Nachweis einer Existenzgrundlage und russischer Sprachkenntnisse gefordert.



Die Fünf-Jahres-Frist kann auf ein Jahr verringert werden, wenn der potentielle Neubürger mindestens drei Jahre mit einem russischen Staatsbürger verheiratet ist oder ein volljähriges Kind mit russischer Staatsbürgerschaft besitzt. Wer besondere Verdienste in den Bereichen Wissenschaft, Technik oder Kultur vorzuweisen hat oder als politischer Flüchtling anerkannt ist, kann ebenfalls schon nach einem Jahr in den Besitz eines russischen Passes kommen. Das gleiche gilt für Personen, deren Beruf dem russischen Staat zum Vorteil gereicht (dies offenbar als die für Profisportler eingebaute Hintertür). Die „Probezeit“ mit dem „wid na schitelstwa“ in der Tasche darf nur für maximal drei Monate pro Kalenderjahr durch Auslandsaufenthalte unterbrochen worden sein.

Für ehemalige Sowjetbürger wird mit dem neuen Gesetz die Aufnahme in die russische Staatsbürgerschaft schwieriger, da für sie in den letzten zehn Jahren gewisse automatische Mechanismen galten.

Geschlossen gegen den von der Präsidentenverwaltung eingebrachten Gesetzentwurf stimmten die Fraktionen „Jabloko“ und „Union der rechten Kräfte“. Sie beklagten Verfälschungen während der Vorbereitung des Textes in dem zuständigen Dumakomitee. Außerdem kritisierten die beiden liberalen Parteien die Forderung nach dem Nachweis russischer Sprachkenntnisse. Das russische Einbürgerungsgesetz bekomme damit die gleichen Hürden wie die Naturalisierungs-Vorschriften der baltischen Staaten, die von Russland wegen des Sprachexamens immer kritisiert werden. Wie die Russisch-Prüfung für Neubürger aussieht, regelt ein Präsidentenerlass, heißt es in dem Gesetz.

Dem Gesetz muss noch der Förderationsrat zustimmen, bevor es in Kraft tritt.

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