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28-04-2004 Politik

Harte Urteile im Mc-Donald’s-Terrorprozess

Autobombe vor Moskauer McDonaldSt. Petersburg. Das Moskauer Stadtgericht hat gestern vier Tschetschenen zu Haftstrafen zwischen 15 und 22 Jahren verurteilt. Das Gericht kam in dem unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführten Prozess zum Schluss, dass die Gruppe für die Explosion einer Autobombe vor einem McDonald`s-Restaurant im Südwesten Moskaus im Oktober 2002 verantwortlich ist. Auch wurde ihnen die Planung weitere Terrorakte und Schützenhilfe für die „Nordost“-Geiselnehmer angelastet. Die Angeklagten bezeichneten diese Vorwürfe als „fabriziert“.

Alle vier Angeklagten lebten schon seit längerem in der russischen Hauptstadt. Gegen den mutmaßlichen Organisator der Gruppe, Aslambek Chaschanow, wurde jetzt jedoch kein Urteil gesprochen: Bei der Eröffnung des Verfahrens war er durchgedreht. Er befindet sich seitdem in psychiatrischer Behandlung, bei der seine Schuld- und Verhandlungsfähigkeit untersucht werden soll.

Die Verteidiger der Verurteilten kritisierten nach der Urteilsverkündung, dass die Vorwürfe gegen ihre Mandanten jedoch weitgehend auf den Aussagen Chaschanows aufbauten. Sie wollen des Urteil deshalb anfechten. Nach Darstellung der Anwälte wurden die Moskauer Tschetschenen von dem im Auftrag des Chefterroristen Bassajew handelnden Chaschanow ohne ihr Wissen für die Vorbereitung der Terrorakte missbraucht – etwa in dem sie ihren Landsleuten Autos, Mobiltelefone und Wohnungen besorgten.

Zwei der Angeklagten sind Freistilringer: Aslan Murdalow wurde 1995 Vizeweltmeister und auch Alichan Meschijew gewann noch kurz vor seiner Festnahme ein internationales Ringer-Turnier im Iran, berichtet heute der“Kommersant“. Dank großzügiger Sponsorenhilfe und Unterstützung durch ihren Sportverband hätten die beiden keinen Grund gehabt, sich aus ideologischen oder materiellen Gründen den Terroristen anzuschließen.

Dennoch hielt es das Gericht für erwiesen, dass die Männer bereits 2001 zwei Autobombenanschläge in Moskau vorbereiteten. Da der Gruppe jedoch ein Sprengstoff-Imitat von ihren Lieferanten untergeschoben worden war, kam es zu keinen Explosionen. Auch im Vorfeld des Geiselnahme im „Nord-Ost“-Musicaltheater sei ein weiterer Terrorakt vor dem Tschaikowski-Konzertsaal geplant gewesen. Hier versagte jedoch der Zünder der Bombe. Bei der Explosion eines „Tavria“ vor dem McDonald’s in der ul. Pokryschkina am 19. Oktober 2002 wurde dann ein Mensch getötet. Bereits vier Tage später wurde Murdalow verhaftet, da er das Auto gekauft hatte.

Zwei Tage darauf kam es zum Überfall auf das Theater. Nach Angaben der „Iswestija“ hatte das tschetschenische Terrorkommando die Massen-Geiselnahme kurzfristig vorverlegt, da sie fürchteten, dass ihnen die Ermittler nun auf die Spur kommen könnten.

Dass die Argumentation der Angeklagten, sie seien ohne ihr Wissen zu Mittätern geworden, nicht ganz abwegig ist, bewies vor einem Monat das Urteil im Prozess gegen die Mörder des Duma-Abgeordneten Segej Juschenkow: Einem Verteidiger gelang es dabei, das Schöffenbericht davon zu überzeugen, dass zwei der sechs Angeklagten nicht wussten, dass ein von ihnen als Freundschaftsdienst gekauftes und sogar zum Tatort chauffiertes Auto einem Killer als Fluchtfahrzeug diente.
(ld/.rufo)

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