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08-12-2004 Politik

Ukraine:Präsident abgespeckt,Parlament aufgewertet

Moskau. Der ukrainische Präsident Leonid Kutschma hat die umstrittenen Verfassungs- und Wahlgesetzänderungen direkt im Sitzungssaal der Rada in Kiew unterschrieben. 402 Abgeordnete des ukranischen Parlaments stimmten für die Annahme der Dokumente, was die erforderliche Zweidrittelmehrheit bei weitem übertraf. Nur Julia Timoschenkos Fraktion war dagegen.

Damit wird der Weg zur Wiederholung der Stichwahl zwischen den Präsidentschaftskandidaten Viktor Juschtschenko und Viktor Janukowitsch am kommenden 26. Dezember frei. Das Paket aus drei Gesetzen erweitert die Rechte des Parlaments und engt die des Präsidenten ein.

Ukraine im Überblick - Bei russland-aktuell:
• www.ukraine.aktuell.ru
Unter anderem verliert der Präsident das Recht, Regierungsmitglieder und die Chefs lokaler staatlicher Verwaltungen ein- und abzusetzen. Er behält weiterhin das Recht, Anwärter für die Posten des Verteidigungs- und des Außenministers sowie den Generalstaatsanwalt und den Geheimdienstchef der Rada vorzuschlagen.

Der Präsident nominiert auf Vorschlag von Fraktionen und Abgeordnetengruppen den Regierungschef, der danach von der Rada bestätigt werden muss. Der Regierungschef schlägt ihr die Regierungsmitglieder vor.

Bei russland-aktuell:
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Parlamentarische Kontrolle

Das Parlament bestimmt den Chef des Antimonopolkomitees, den Chef des staatlichen Fernseh- und Radiokomitees und der Behörde zur Verwaltung des Staatseigentums in eigener Regie. Das Parlament entscheidet über den Rücktritt der auf der Basis der Abgeordnetenmehrheit gebildeten Koalitionsregierung und trägt die Verantwortung für deren Arbeit.

Das Parlament muss binnen eines Monats eine Mehrheitskoalition bilden. Verfehlt es dieses Ziel, so kann die Rada aufgelöst werden. Dies trifft auch für den Fall zu, wenn die Regierungsbildung innerhalb von 60 Tagen nicht zustandekam. Die Legislaturperiode der Obersten Rada wird von vier auf fünf Jahre verlängert. Die Verfassungsänderungen treten am 1. September 2005 in Kraft.

Neues Wahlgesetz

Die beschlossenen Wahlgesetzänderungen sehen unter anderem die vollständige Auswechselung der für Wahlfälschungen im November verantwortlichen Zentralen Wahlkommission inklusive der Chefs und Sekretäre lokaler Wahlkommissionen bis zur Wiederholwahl am 26. Dezember vor. Die Verwendung von so genannen Abmeldescheinen, durch die bei der ersten Stichwahl massive Fälschungen möglich wurden, wird verstärkt kontrolliert. Solche Scheine machen den Urnengang an einem anderen, als dem eigenen Wohnort möglich.

Die Anhänger der Oppositionsführerin Julia Timoschenko blieben der Abstimmung fern, weil sich Präsident Kutschma weigerte, die Regierung und den Ministerpräsidenten Janukowitsch abzusetzen. Die Gruppe ihres Bündispartners Juschtschenko stimmte mit ab, weil immerhin der Generalstaatsanwalt der Ukraine Gennadi Wassiljew wie von ihnen gefordert entlassen wurde. (adu/.rufo)

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