Видео ролики бесплатно онлайн

Смотреть мама и сын видео

Официальный сайт mixzona 24/7/365

Смотреть видео бесплатно

suchen ►



Mittwoch, 03.07.2002

Ein Fall für den Staatsanwalt

Von Karsten Packeiser (Moskau). In Russland wird das Intimleben von HIV-Infizierten durch Paragraf 122 des Strafgesetzbuchs geregelt. Wenn ein Infizierter ein Verhältnis mit einem HIV-negativen Menschen eingeht, ist damit der Straftatbestand der „wissentlichen Inkaufnahme einer Ansteckung mit HIV“ erfüllt. Das kann auch dann mit Gefängnishaft bestraft werden, wenn der Intimpartner von der Infektion gewusst hat, ein Kondom verwendet wurde und selbst dann, wenn es sich um Eheleute handelt.

Den vollständigen Text finden Sie im Archiv. Sie können sich hier kostenlos anmelden:
Zugang zum Archiv
Vorname und Familienname
Ihr Password
 
Anmeldung für kostenlose Archivnutzung und Newsletter


Artikel versenden Leserbrief Druckversion


nach oben
Alle Berichte aus dieser Rubrik
Alle Artikel vom Mittwoch, 03.07.2002
Zurück zur Hauptseite







Die Top-Themen
Kopf der Woche
Ex-Premier soll Atom-Wirtschaft lenken
Moskau
Droht Domodedowo die Verstaatlichung?
St.Petersburg
Gunther Sachs: Der Fotostar und seine Sternchen
Thema der Woche
Medwedjew und Iwanow: Putins Lieblingsnachfolger?
Kommentar
Alltags-Bürokratie in Russland: Diese Nullen!
Kaliningrad
Kaliningrad: Bevölkerungsinvasion erwünscht
Schnell gefunden
Geiseldrama Beslan
Lage in der Ukraine
Russland nach Putin
Chodorkowski und Yukos
Deutschland - Russland
Der russland-aktuell.RU
Nachrichten-Monitor

Alle Berichte bei www.aktuell.RU ab 2000 finden Sie in unserem Archiv
Weitere Nutzung im Internet oder Veröffentlichung auch auszugsweise
nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Redaktion und mit Quellenangabe www.aktuell.RU
E-mail genügt:
aktuell.RU ist nicht verantwortlich für die Inhalte externer Internetseiten.

Смотреть онлайн бесплатно

Смотреть kino онлайн