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Dienstag, 16.08.2005
Nationalbolschewisten doch nicht verboten
Moskau. Das Oberste Gericht Russlands hat die Entscheidung des Moskauer Gebietsgerichtes über ein Verbot der National-Bolschewistischen Partei aufgehoben. Das Gericht gab damit dem Berufungsantrag der Verteidigung statt.
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Der Führer der radikalen Partei, der Skandalschriftsteller Eduard Limonow, erklärte daraufhin laut Ria Nowosti: „Ich beginne allmählich an unseren Staat zu glauben“.
Das Moskauer Gebietsgericht hatte die NBP zuvor als verfassungsfeindlich eingestuft und wegen Verletzung des Parteien-Gesetzes für verboten erklärt. Die Staatsanwälte beriefen sich dabei in erster Linie auf das 2001 herausgegebene Parteiprogramm der NBP, dass zum gewaltsamen Umsturz aufrief.
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In der Vergangenheit hatte die Partei mit einer Reihe radikaler Aktionen auf sich aufmerksam gemacht. Öffentlichkeitswirksam besetzten sie unter anderem das Empfangsgebäude der russischen Präsidentenverwaltung und das Gesundheitsministerium. Im Mai dieses Jahres befestigten zwei Mitglieder der Partei an einer Wand des Hotels „Rossija“ gegenüber dem Kreml ein Transparent mit den Worten: „Putin, geh’ selbst!“.
Die russischen Behörden beschuldigten die NBP in der Vergangenheit zudem wiederholt der Absicht, Gewaltaktionen unter Waffeneinsatz zu organisieren. Im Sommer 2001 wurde der Parteiführer Eduard Limonow wegen Waffenankaufs und -besitzes verhaftet und zu vier Jahren Gefängnis verurteilt, aus der er 2003 wegen guter Führung vorfristig entlassen wurde. Limonow weist bis heute auf seine Unschuld hin und behauptet, die Anschuldigungen hätten politische Hintergründe.
(jm/rufo)
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