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| Valentina Matwijenko will sich dem Urteil nicht beugen (Foto: Branowez/.rufo) | |
Montag, 20.06.2005
Matwijenko legt sich mit Petersburger Justiz an
St. Petersburg. Das Petersburger Verfassungsgericht hat aus Protest gegen die Missachtung seiner Beschlüsse die Arbeit eingestellt. Das Kräftemessen zwischen Gouverneurin und Richtern geht damit in eine neue Runde.
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Der monatelange Machtkampf zwischen dem Petersburger Verfassungsgericht und der Gouverneurin Valentina Matwijenko schlug vergangene Woche mit der freiwilligen Schließung des Gerichts in einen offenen Konflikt um.
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Bereits im März hatte das Verfassungsgericht erklärt, dass die bisherige Stadtadministration unter Viktor Lobko nicht rechtmäßig eingesetzt worden sei und darum ersetzt werden müße. Außerdem sollten laut Gericht sämtliche rechtlichen Entscheidungen der Administration ab November 2003 für nichtig erklärt werden.
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Parlament segnet heikle Gesetzesänderungen ab
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Am 20. Mai stellte das Verfassungsgericht offiziell die Unrechtmäßigkeit der Administration fest und warnte die Gouverneurin davor, dass sie bei einer weiteren Missachtung des Gerichtentscheids ihren Posten verlieren könne.
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Matwijenko stutzte mit Hilfe des Parlaments kurzerhand die Vollmachten des Gerichts auf ein Minimum zurück. Auf einer Fraktionsversammlung ihrer Partei „Einiges Russland“erklärte sie Ende Mai, dass sie das Gerichtsurteil nicht anerkenne. Während desselben Treffens stellte sie den Abgeordneten der Partei Gelder in Gesamthöhe von umgerechnet 55.000 Euro für Sonderprojekte zur Verfügung, zwei Tage später nahm das Parlament trotz Ermahnung durch seinen Rechtsdienst die Gesetzesänderungen an, die das Gericht entmachteten.
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Bürger verlieren Klagerecht
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Die neue Rechtsordung, die bereits ab dem 9. Juni in Kraft gesetzt wurde, betrifft nicht nur Status und Zuständigkeit des Gerichts. Sie hat direkte Auswirkungen auf die Rechte der Bürger.
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Unter anderem sollen diese das Recht verlieren, beim Verfassungsgericht gegen Entscheide der Administration klagen zu können. Außerdem soll ab dem 14. September die Gouverneurin auch über die personelle Zusammensetzung des Gerichts entscheiden können. Wie die Zeitung „Kommersant“ schreibt, hat sich mittlerweile die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, um über die Rechtsmäßigkeit der Regierungsmaßnahmen zu entscheiden.
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(eva/.rufo)
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