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| Ein solcher Betonzaun vor dem Wohnblock hätte in diesem Fall Unheil verhüten können (Foto: ld/.rufo) | |
Donnerstag, 25.02.2010
Selbstmörder springt auf Kind: Schmerzensgeld fällig
Omsk. Die Eltern einer Siebenjährigen haben in Omsk mit mäßigen Erfolg einen Mann auf Schadenersatz und Schmerzensgeld verklagt, der bei einem Sprung aus dem achten Obergeschoss auf ihr Kind gefallen war.
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Einen Sturz aus dieser Höhe zu überleben, erfordert schon eine beträchtliche Portion Glück. Im Fall (das ist doppeldeutig zu verstehen) eines 29 Jahre alten sibirischen Lebensmüden war es dichtem Buschwerk zu verdanken, dass er im Juli 2008 schwer verletzt, aber doch mit dem Leben davon kam.
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Unglücklicherweise spielten in den Büschen vor dem Wohnblock aber einige Kinder. Ein Mädchen wurde getroffen und erlitt einen Beckenhalsbruch. Das Kind lag drei Monate im Krankenhaus, konnte vier Monate lang das Bett nicht verlassen und kann bis heute nicht rennen und springen.
Der Schuldige lebt, ist aber pleite Die Eltern verklagten den „Täter“ jetzt auf 30.000 Rubel Schadenersatz für medizinische Behandlungen und 500.000 Rubel Schmerzensgeld (zusammen etwa 13.000 Euro), teilte das Omsker Gebietsgericht mit.
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Der Beklagte habe seine Schuld anerkannt, aber darauf verwiesen, dass er ohne Besitz und zudem arbeitslos sei. Das Gericht reduzierte deshalb die Ansprüche der Eltern auf 107.500 Rubel (2.650 Euro).
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Nach-Ehe-Krach mit Sprung beendet Auslöser des verunglückten Selbstmordversuchs war ein Streit des Mannes mit seiner Ex-Frau. Er hatte die Scheidung ein Jahr vorher nicht verkraftet und forderte sie nicht zum ersten Mal auf, wieder mit ihm zusammen zu leben – andernfalls bringe er sich um.
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Als die Ex-Gattin sich durch diese Drohung nicht einschüchtern ließ, setzte sie der Mann auf der Stelle in die Tat um - und sprang aus dem Fenster.
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Hätte er sich zuvor wenigstens vergewissert, dass er dabei kein weiteres Unheil anrichtet, hätte er das ihm vom Zufall geschenkte "zweite Leben" zumindest ohne Schulden und Gewissensbisse beginnen können.
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