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| Der Krise die Zähne zeigen - mit gutem Personal. Hauptsache, gewusst wie ... (Foto: krisenfeste Scherl-Matroschka) | |
Mittwoch, 09.09.2009
Arbeitserlaubnis, Visum, Entsendungs- u. Arbeitsvertrag
Moskau. Die Einstellung von Expatriates ist bürokratisch, kompliziert und sehr zeitaufwendig. Zudem hat Russland im Zuge der Finanzkrise ein Vorhaben gestartet, die Einstellungsquoten für ausländische Staatsbürger zu beschränken.
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Was also ist bei der Einstellung von Expatriats in Unternehmen nach russischem Recht zu beachten? Auf diese Frage antwortet bei Russland-Aktuell der Headhunter und Personalberater Robert A.Scherl.
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Am Beginn steht die Beantragung einer Arbeitserlaubnis, ein komplizierter Verwaltungsprozeß, der gewöhnlich zwischen 4 und 7 Monaten dauert. Darauf folgt die Beantragung eines Arbeitsvisums für die betreffende Person.
Ein Entsendungsvertrag allein ist nicht genug ... Ein Entsendungsvertrag ist allerdings alleine für eine Arbeitsaufnahme entsprechend der rechtlichen Vorschriften in Russland nicht ausreichend. Voraussetzung für die Erteilung eines Arbeitsvisums ist zusätzlich der Abschluß eines lokalen Arbeitsvertrages
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In diesem Zusammenhang seien aufgrund des russischen Arbeitsvertrages mit dem jeweiligen Expat auch Fragen der Fortsetzung der Renten-, Sozial- und Krankenversicherung in Deutschland zu klären, mahnt Robert A.Scherl.
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Beantragung einer Arbeitserlaubnis ist kompliziert Wegen des komplizierten Verfahrens zur Beantragung einer Arbeitserlaubnis, der anschließend notwendigen Ausstellung eines Arbeitsvisums sowie der damit verbundenen rechtlichen Besonderheiten (z. B. Anmeldepflicht, etc.) sei es sehr empfehlenswert, Fachleute zu konsultieren. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht und Spezialist auf dem Gebiet „Arbeitsgenehmigung für Ausländer“ könne sehr helfen, das Verfahren zu beschleunigen.
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Was ist bei Kündigungen zu beachten? Ähnliches ist aber auch bei Kündigungen wichtig. Wenn man mit dem betreffenden Mitarbeiter keine einvernehmliche Lösung finden kann, sei wegen der Komplexität und Kompliziertheit der russischen Arbeitsgesetzgebung und der relevanten Vorschriften die Konsultation eines Fachanwaltes für Arbeitsrecht unumgänglich, rät Robert A.Scherl.
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Russische Mitarbeiter können durchaus sehr kreativ sein – die Praxis habe gezeigt, dass man sehr oft das Arbeitsverhältnis gegebenenfalls im beiderseitigen Einvernehmen (nicht selten auf dem Weg einer Abfindung) entsprechend der rechtlichen Bestimmungen auflösen könne.
(marketing/.rufo)
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