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Zu den von einer Pfändung bedrohten Objekten auf dem Roskosmos-Stand gehörte auch ein Modell der Raumstation ISS.
Zu den von einer Pfändung bedrohten Objekten auf dem Roskosmos-Stand gehörte auch ein Modell der Raumstation ISS.
Montag, 22.05.2006

ILA: Russischer Messestand wurde nicht gepfändet

St. Petersburg. Die von dem bayerischen Unternehmer Franz Sedelmayer betriebene und angekündigte Pfändung russischen Eigentums auf der Luft- und Raumfahrtausstellung ILA in Berlin-Schönefeld wurde nicht vorgenommen.

Bei Russland-Aktuell
• Russischer Raumfahrt-Stand auf der ILA gepfändet (19.05.2006)
• Kaliningrader Eigentum wird in Litauen gepfändet (10.03.2006)
• Russische Noga-Schulden in die USA weiterverkauft (09.03.2006)
• Russland will Berufungsprozess gegen Sedelmayer (07.03.2006)
• Deutscher Unternehmer beschlagnahmt Kreml-Gebäude (07.03.2006)
Wie Jens Krüger, Chef-Pressesprecher des Bundesverbands der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie, gegenüber russland-aktuell am Montag erklärte, sei auf der am Sonntag zu ende gegangenen ILA nichts gepfändet worden. Alle Exponate wie auch die in Berlin gezeigten russischen Flugzeuge seien nach wie vor in Obhut der Aussteller.

Ein Gerichtsvollzieher sei zwar mit einem Pfändungbefehl über 24.000 Euro Verfahrenskosten gegen den russischen Staat auf dem Messegelände erschienen, hätte aber von einer Pfändung abgesehen, „nachdem wir mit ihm geredet hatten“, so Krüger.

Sedelmayer hatte am Freitag erklärt, wegen seiner offenen Forderungen gegen die Russische Föderation durch das Amtsgericht Königswusterhausen eine Pfändung der Ausstellungsobjekte auf dem Stand der russischen Raumfahrtagentur Roskosmos erwirkt zu haben.

Seiner Aussage nach sollten die Exponate am Freitagabend abgeholt werden. Wie Sedelmayer am Montag gegenüber russland-aktuell erklärte, wurde die Pfändung durch den Wachdienst der Messeleitung widerrechtlich verhindert.

Gegen den Gerichtsvollzieher sei Hausverbot verhängt worden und er sei vom Gelände eskortiert worden. Sedelmyer wolle deswegen Strafanzeige gegen alle Beteiligten stellen, da dies eine unzulässige Behinderung der Amtsgeschäfte eines Gerichtsvollziehers darstelle. Auch versuche er noch abzuklären, warum der ursprünglich zugesagte Polizeischutz nicht gestellt wurde.
(ld/.rufo)


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