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Sarema Mushachojewa (foto: newsru)
Sarema Mushachojewa (foto: newsru)
Freitag, 09.04.2004

20 Jahre Haft für Selbstmord-Attentäterin

Von Lothar Deeg, St. Petersburg. Ein Moskauer Gericht hat am Donnerstag eine 24 Jahre alte Frau aus Inguschetien wegen des Versuchs eines Selbstmord-Bombenanschlags in der Moskauer Innenstadt zu 20 Jahren Haft verurteilt. Die Angeklagte Sarem Mushachojewa hatte in dem Aufsehen erregenden Terror-Prozess beteuert, dass sie ihre Rucksack-Bombe nicht zünden wollte. Das von ihr erhoffte milde Urteil bleib aber aus.

Anfang Juli 2003 erlebte Moskau eine Terrorwelle: Am Eingang zu einem Open-Air-Konzert sprengten sich zwei junge Frauen aus Tschetschenien in die Luft. 16 Besucher des Festivals starben. Vier Tage später sollte sich nach den Plänen der Hintermänner eine weitere „schwarze Witwe“ vor einem schicken Cafe mitten in der Moskauer Innenstadt in die Luft sprengen. Doch Sarema Mushachojewa provozierte die Wachmänner des Lokals und ergab sich der Polizei. Stunden später, beim Entschärfen der Bombe in ihrem Rucksack, kam es doch noch zu einer Explosion: Ein Sprengstoffspezialist der Sonderpolizei FSB kam dabei ums Leben.

Die Attentäterin war einige Tage zuvor aus der tschetschenischen Nachbarrepublik Inguschetien nach Moskau eingeflogen worden – eine junge Mutter und Witwe, die sich und ihre Familie mit einem Selbstmordattentat von der „Schande“ einer gescheiterten Flucht reinigen wollte: Nach dem Unfalltod ihres Mannes war ihr Baby von dessen wohlhabender Familie behalten worden, sie selbst hatte man zu ihren Großeltern zurück geschickt. Sarema wollte deshalb ihre eigene Tochter entführen und nach Moskau fliehen. Um das Flugticket zu bezahlen, stahl sie das Familiensilber der Großeltern. Doch die erzürnten Verwandten holten sie noch auf dem Flughafen ein, das Vorhaben scheiterte. Als sie hörte, dass den Familien von Selbstmordattentäterinnen nach der Tat 1000 Dollar ausbezahlt werden, nahm sie Kontakt zu radikal-islamischen Wahhabiten auf: Auf diese Weise wollte sie Schmach und Schulden tilgen.

In einem Interview mit der Zeitung „Iswestija“ vor dem Prozess hatte Mushachojewa gesagt, dass sie schon einen Monat zuvor nicht mehr sterben wollte. Ausgewählt für einen Anschlag auf einen Bus im nordossetischen Mosdok, ließ sie die Bombe ungezündet. Vor Konsequenzen durch die Hintermänner rettete sie der Umstand, dass sie ernsthaft krank war. Das Attentat verübten zwei andere „Schachidkas“ und Sarema wurde nach ihrer Gesundung nach Moskau geschickt. Zu fliehen wagte sie jedoch aus Angst vor den Mittätern nicht – ihr Plan war, sich mit der Bombe in einem günstigen Moment zu stellen. Nur aus Angst, dass sie beobachtet würde und die Höllenmaschine an ihrem Leib mit einem Fernzünder ausgestattet sei, tat sie das nicht gleich, so ihre Anwältin Natalja Jewlapowa.

Die Anklage behauptete jedoch, dass die Attentäterin in dem Cafe zweimal den Zünder der Bombe betätigt hätte. Dass die Explosion ausblieb, wäre demnach nicht ihr zu verdanken, sondern einem Defekt an dem Mechanismus. Dieser Ansicht schlossen sich in der Verhandlung dann auch die Geschworenen an: Die Angeklagte wurde wegen Terrorismus, Mordversuchs und Sprengstoffbesitzes schuldig gesprochen.

Gnade ließ das Gericht nicht walten, nur ansatzweise mildernde Umstände. Statt der geforderten 24 Jahre lautete das Urteil auf 20 Jahre Lagerhaft. Der Bonus für die reuige Selbstmordattentäterin war damit gering: Dank ihrer Aussagen wurden im Unterschlupf der Gruppe in einem angemieteten Haus nahe Moskau weitere Sprengstoffgürtel sicher gestellt. Auch konnte man die Drahtzieher der Anschläge ermitteln. Sie sind inzwischen größtenteils verhaftet oder bei Kämpfen im Kaukasus getötet worden.

„Wegen dieser Entscheidung wird sich jetzt nie mehr eine Terroristin stellen, sondern uns alle in die Luft sprengen“, schimpfte die Verteidigerin nach dem Urteil. Ähnlich dürfte man auch beim FSB denken, der dank der Mithilfe der Attentäterin eine ganze Terrorgruppe aus dem Netzwerk von Schamil Bassajew ausheben konnte. Auch Sarem Moshachojewa bereute nach dem Schuldspruch ihr Vertrauen in die Behörden: „Umsonst habe ich euch Russen geglaubt! Wen ich zurück komme, sprenge ich euch alle in die Luft“, rief die Angeklagte den Geschworenen zu, als man sie aus dem Gerichtssaal führte.
(ld/rufo)

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