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Die russische Öffentlichkeit bezweifelt, dass das Kantonsgericht in Zürich ein Hort der Gerechtigkeit ist (Foto: Archiv)
Die russische Öffentlichkeit bezweifelt, dass das Kantonsgericht in Zürich ein Hort der Gerechtigkeit ist (Foto: Archiv)
Donnerstag, 27.10.2005

Acht Jahre Zuchthaus für Vitali Kalojew

Bruno Turchet, Zürich/München. Vitali Kajolew muss wegen der Tötung eines Skyguide-Fluglotsen für acht Jahre ins Zuchthaus. Die Verteidigung will das Urteil anfechten. Angehörige wollen Strafverbüßung in Russland.

Das Obergericht des Kantons Zürich sprach Kalojew am Mittwoch nach zweitägiger Verhandlung der vorsätzlichen Tötung schuldigund verurteilte ihn zu acht Jahren Zuchthaus. Staatsanwalt als auch der Verteidiger wollen das Urteil anfechten und in Revison gehen.

Kajolew, der am 1. Juli 2002 beim Zusammenprall zweier Flugzeuge über dem Bodensee Frau und Kinder verloren hatte, habe den dänischen Fluglotsen Peter Nielsen auf grausame Art niedergemetzelt, sagte Gerichtspräsident Werner Hotz bei der mündlichen Urteilsbegründung.

Der Däne, der zum Zeitpunkt der Katastrophe allein im Skyguide-Flugsicherungsraum in Zürich-Kloten gearbeitet hatte, wurde am 24. Februar 2004 auf der Gartenterrasse seines Wohnhauses im Züricher Vorort Kloten mit Messerstichen umgebracht.

Bei Russland-Aktuell
• Fluglotsen-Tötung vor Züricher Gericht (26.10.2005)
• Schweiz: Prozess gegen Fluglotsen-Mörder beginnt (25.10.2005)
• www.Aktuell.ru-Special: Flugzeugkatastrophe am Bodensee
• Bodensee-Katastrophe: In Ufa wächst die Ungeduld (10.08.2005)
• Bodensee-Katastrophe: Überlinger Schüler in Ufa (11.08.2005)
Vorsätzliche Tötung oder Totschlag im Affekt?

Der Angeklagte hatte vor Gericht zugegeben, der Täter zu sein. Völlig zusammengebrochen und unter schwerem psychischen Druck sagte er bei der Verhandlung aber mehrfach: “Ich kann mich an die Tat nicht genau erinnern.“

Der Gerichtspräsident dazu: „Das Verschulden des Angeklagten wiegt ausserordentlich schwer, auch wenn ihm heftige Gemütsbewegungen nicht abzusprechen simd, Das Urteil ist zwar relativ mild, weil die Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit gemäss psychiatrischem Gutachten stark eingeschränkt gewesen ist.“

Kritisch merkte Hotz an, Kalojew habe während des ganzen Verfahrens weder Reue noch Bedauern mit dem Opfer gezeigt und sich erst ganz am Schluss wenigstens bei den Kindern des Fluglotsen entschuldigt.

Von den Richtern verworfen wurde die Argumentation von Verteidiger Markus Hug, es handle sich um Totschlag, weil sein Mandant in grosser seelischer Bedrängnis gehandelt habe. Erst als er dem Fluglosten gegenüberstand und dieser seinem Besucher die Fotos seiner getöteten Familienangehörigen aus der Hand stiess, habe Kalojew im Affekt zum Messer gegriffen. Hug verlangte drei Jahre Gefängnis.

Die Tat sei nicht entschuldbar, erklärten hingegen die Richter. Kalojew habe eine Eskalation bewusst in Kauf genommen, als er den Fluglotsen aufsuchte.

Riesiges Medieninteresse und Urteilsschelte

Der Prozess war auf riesiges Medieninteresse gestossen, vor allem auch in Russland. Auch der Präsident der Teilrepublik Nordossetien, aus der Kalojew stammt, Taimuras Mamsurow war mit einer ganzen Delegation von Angehörigen Kalojews und anderer Absturzopfer zur Prozessbeobachtung nach Zürich gereist. Die Verhandlung wurde aber auch von Angehörigen des getöteten Fluglotsen verfolgt.

Genrich Padwa, der russische Verteidiger Kalojews (der auch den Ölmilliardär Chodorkowski vertreten hatte), erklärte nach dem Urteil, er habe auch angesichts der persönlichen Tragödie, die Kalojew durchgemacht hatte, ein milderes Urteil erwartet.

Angehörige Kalojews forderten nach der Urteilsverkündung, der Verurteilte solle seine Strafe in der Heimat absitzen.

Strafverbüssung in Russland ?

Gemäss Folco Galli vom Schweizer Bundesamt für Justiz (BJ) ist dies möglich. Basis dafür sei das europäische Überstellungs-Übereinkommen, wie Galli auf Anfrage erklärte. Russland habe dieses Übereinkommen zwar unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert. „Sobald dies der Fall ist, könne Russland ein Gesuch stellen“, erklärte Galli gegenüber Russland-Aktuell.

(.rufo)


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