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Formal hat bei den russischen Wahlen alles seine Ordnung (foto: Archiv/rufo)
Formal hat bei den russischen Wahlen alles seine Ordnung (foto: Archiv/rufo)
Montag, 29.10.2007

Dumawahl: Nur 11 von 14 Parteien dürfen antreten

Moskau. Die Zentrale Wahlkommission hat am Wochenende drei Parteien wegen zu großer Mängel bei den Unterstützerunterschriften nicht zu den Duma-Wahlen am 2. Dezember zugelassen - darunter sind auch die „Grünen“.

Die Überprüfung der Zulassungskriterien der Parteien ist jetzt abgeschlossen. Im Ergebnis dürfen elf Parteien zur Wahl antreten - sofern es nicht noch zu Disqualifikationen während des Wahlkampfes kommt.

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Um zur Wahl endgültig zugelassen zu werden, mussten die Parteien – die vorher schon einem strengen Überprüfungsverfahren unterzogen wurden – entweder ein Pfand von 60 Mio. Rubel (1,7 Mio. Euro) oder 200.000 Unterstützer-Unterschriften von Bürgern einreichen.

Die von Präsident Putin angeführte Liste der Kreml-Hauspartei „Einiges Russland“ (ER) sowie die Wahlvorschläge der kommunistischen KPRF und der Schirinowski-Partei LDPR waren davon befreit, weil diese Parteien bereits mit Fraktionen in der Duma vertreten sind.

West-orientierte Parteien treten an – aber wieder jede für sich



Mittels der Kaution qualifizierten sich die die Kreml-treue Linkspartei „Gerechtes Russland“, die beiden westlich-liberal orientierten Parteien „Jabloko“ und „SPS“ sowie die „Patrioten Russlands“.

Per Unterschriftensammlungen kamen einige weitere kleine Parteien auf die Stimmzettel: Die „Demokratische Partei“, die Agrarpartei, „Bürgerkraft“ und die „Partei der Sozialen Gerechtigkeit“.

Grüne hatten viel zu viele untaugliche Unterschriften gesammelt



Über die Klinge springen ließ die Wahlkommission hingegen drei kleine Parteien, bei denen Stichproben in den Unterschriftenlisten angeblich mehr als die zulässigen fünf Prozent ungültiger Unterschriften ergaben: Dies waren eine „Partei des Friedens und der Einigkeit“ (5,2 Prozent), die „Volksunion“ (8,6 Prozent) und „Die Grünen“ (17,3 Prozent).

Die ausgeschlossenen Parteien haben noch die Möglichkeit, die Entscheidung innerhalb von zehn Tagen vor dem Obersten Gericht anzufechten.

Am Mittwoch werden Listennummern verlost



Am 31. Oktober wird die Wahlkommission die Listennummern unter den verbliebenen Bewerber-Parteien auslosen. Ebenfalls im Losverfahren wird Werbezeit und Werbeflächen in staatseigenen Medien unter den Duma-Aspiranten verteilt.

Die schwerste Hürde bedeuten aber die Wahlen selbst: Um ins Parlament einziehen zu können, müssen die Parteien am 2. Dezember mehr als sieben Prozent der Stimmen auf sich vereinigen.

Nach gegenwärtigen Umfragen rangieren nur die Kommunisten sowie die vom Staatsapparat unterstützte ER über dieser Hürde – wobei die Putin-Partei deutlich über 50 Prozent erzielt.

(ld/rufo/St.Petersburg)


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