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Swetlana Bachmina und ihre Familie büßen für ihre Arbeit bei Yukos (Foto: newsru.is)
Swetlana Bachmina und ihre Familie büßen für ihre Arbeit bei Yukos (Foto: newsru.is)
Sonntag, 30.11.2008

Yukos-Juristin Bachmina gebärt Tochter in der Haft

Moskau. Swetlana Bachmina, ehemalige Chefjuristin des Yukos-Konzerns, hat ihr drittes Kind zur Welt gebracht. Obwohl offiziell in Haft, konnte sie in einer zivilen Geburtsklinik irgendwo im Raum Moskau gebären.

Um den Aufenthaltsort der hochschwangeren Gefangenen herrschte zuletzt beträchtliches Rätselraten - genauso wie um die Gründe, warum sie vor einem Monat ein Gnadengesuch an Präsident Medwedew wieder zurückgezogen hat. Selbst ihre Anwälte beteuerten, weder über das eine noch das andere im Bilde zu sein. Faktisch herrschte in dem Fall eine Art Nachrichten- und Kontaktsperre.

Einzig der Ehemann kennt die Klinik


Beruhigende Informationen verbreitete einzig der Ehemann Bachminas, Michail Shurawljow: Er war offenbar darüber im Bilde, in welche Geburtsklinik „im Raum Moskau“ seine Frau verlegt worden war. Zuletzt hatte sie sich in einem Krankenhaus für Mitarbeiter der Strafvollzugsbehörde FSIN in der Republik Mordowien befunden. In einem der zahlreichen dortigen Straflager verbüßte Bachmina ihre Strafe.

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Obwohl ihm klar war, dass die Geburt dieser Tage erfolgen werde, sei die Nachricht von der Geburt einer Tochter für ihn am Freitag Morgen überraschend gekommen, sagte Schurawljow gegenüber der Zeitung „Kommersant“. Seine Frau hätte ihn angerufen und berichtet, dass sie ein drei Kilogramm schweres und 50 Zentimeter großes Mädchen zur Welt gebracht habe. Mutter und Kind seien dank der gebotenen professionellen Pflege und Betreuung wohlauf.

Gute ärztliche Betreuung war gewährleistet


„Dies war genau das, was wir mit der Überstellung Swetlanas in eine zivile Klinik erreichen wollten“, sagte Schurawljow. „Leider kann eine Gebärende in unserem Land nicht überall eine qualitativ hohe medizinische Betreuung bekommen. Qualifizierte Ärzte gibt es auch auf dem Land, aber oft fehlt es ihnen an der nötigen Ausstattung und Medikamenten.“

Fragen zum juristischen Stand der Dinge wollte der Ehemann nicht beantworten: „In unserer Lage ist es besser, keine lauten Aussagen zu machen, die die FSIN erregen könnten“, sagte er.

Geschäft auf Gegenseitigkeit: Gnadengesuch gegen Geburt in guter Umgebung


Offenbar haben Bachmina und die Gefängnisverwaltung vor einem Monat eine Art Kompromisslösung gefunden: Die Inhaftierte zog ihr Gnadengesuch selbst zurück und unterbrach den Kontakt zu ihren Anwälten, wofür ihr die Behörde in Absprache mit dem Ehegatten die Überstellung in eine komfortable und professionelle Geburtsklinik erlaubte. Formell blieb sie jedoch die ganze Zeit in Haft.

Das Schicksal der schwangeren, aber von der Justiz weiterhin hart behandelten Mutter zweier sieben und elf Jahre alten Söhne war in Russland mit großer Anteilnahme verfolgt worden: Auf der Webseite bakhmina.ru haben bislang 88.000 Menschen einen Appell an Medwedew unterschrieben, Bachmina per Gnadenakt freizulassen.

Bisher keine Gnade für Yukos-Leute


Zwei Gesuche auf vorzeitige Entlassung wegen guter Führung waren zuvor abgelehnt worden – so wie dies bislang bei allen Verurteilten der Yukos-Prozesse der Fall ist. Bachmina war, wie einige andere führende Yukos-Mitarbeiter auch, bei der vom russischen Staat betriebenen Zerschlagung des privaten Ölkonzerns vor Gericht gestellt worden. Sie wurde wegen Unterschlagung und Steuerhinterziehung zu 6,5 Jahren Haft verurteilt.

Von dieser Strafe hat sie mittlerweile drei Jahre und zehn Monate abgesessen. Anders als Yukos-Chef Michail Chodorkowski hat Bachmina ihre "Taten" inzwischen auch formell bedauert und sich in der Haft keinerlei realer oder angeblicher Verstöße gegen die Anstaltsregeln zu Schulde kommen lassen.

Warten auf ein Weihnachtswunder: Nächster Gerichtstermin an Heiligabend

Möglicherweise kann Bachmina schon Neujahr in Freiheit und mit ihrer ganzen Familie feiern: Für den 24. Dezember ist vor dem Obersten Gericht Mordowiens die Berufungsverhandlung gegen die letzte Gerichtsentscheidung in dem Fall angesetzt. Dabei war ihr im Oktober vor einem Bezirksgericht die eigentlich übliche Erlassung der restlichen Haftstrafe auf Bewährung versagt worden. Im März hatte sie auch schon einmal Hafturlaub bekommen.

Das Oberste Gericht könnte nun selbst die Freilassung verfügen. Ebenso möglich wäre aber auch, dass es die Berufung ablehnt oder an das Bezirksgericht zur erneuten Verhandlung zurückverweist.

Bachmina-Anwalt Roman Golowkin geht dabei davon aus, dass die Geburt des dritten Kindes kein besonderes Gewicht in der Verhandlung hat. „Schließlich hätte auch schon die Schwangerschaft die Richter in Subowo-Poljana zu ihrer Freilassung veranlassen können, aber sie maßen diesem Umstand keine große Bedeutung zu.“

Die Gefängnisbehörde FSIN wollte die Geburt der Bachmina-Tochter gegenüber der Presse nicht kommentieren, weil dies das Privatleben einer Gefangenen betreffe.




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